Lärmschutz an der A 661
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST
1505
Betreff: Lärmschutz an der
A 661 Zu 1.: Der 6-streifige Ausbau der A 661 zwischen Bad
Homburger Kreuz und Offenbach-Kaiserlei ist im aktuellen Bedarfsplan des Bundes
(BVWP 2030) in der Kategorie Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft
und somit vorläufig nicht mehr zur Baurechtschaffung vorgesehen. Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) ist
nur beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen anzuwenden.
Die BAB 661 wird im Bereich Eschersheim nicht wesentlich verändert. Daher
besteht derzeit kein Rechtsanspruch, um gegenüber der für die BAB 661
verantwortlichen Behörde, Hessen Mobil, lärmmindernde Maßnahmen
durchzusetzen.
Zu 2.: Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat sich beim Land
Hessen dafür eingesetzt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen
im Stadtgebiet abzusenken, um die Lärmbelästigung zu reduzieren. Dieser Einsatz
verlief bislang erfolglos. Eine Ausnahme bildet der Autobahnabschnitte der A 66
zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle
Ludwig-Landmann-Straße. Hier wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkung in Höhe
von 100 km/h in den Nachtstunden von 22:00 bis 06:00 Uhr angeordnet. Zur Wahrung der kommunalen Interessen wird sich der
Magistrat bei der Fortschreibung des gültigen Lärmaktionsplans aus dem Jahr
2016 erneut für lärmmindernde Maßnahmen einsetzen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 24.08.2017, V 561