Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Lärmschutz an der A 661

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1505 Betreff: Lärmschutz an der A 661 Zu 1.: Der 6-streifige Ausbau der A 661 zwischen Bad Homburger Kreuz und Offenbach-Kaiserlei ist im aktuellen Bedarfsplan des Bundes (BVWP 2030) in der Kategorie Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft und somit vorläufig nicht mehr zur Baurechtschaffung vorgesehen. Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) ist nur beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen anzuwenden. Die BAB 661 wird im Bereich Eschersheim nicht wesentlich verändert. Daher besteht derzeit kein Rechtsanspruch, um gegenüber der für die BAB 661 verantwortlichen Behörde, Hessen Mobil, lärmmindernde Maßnahmen durchzusetzen. Zu 2.: Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat sich beim Land Hessen dafür eingesetzt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen im Stadtgebiet abzusenken, um die Lärmbelästigung zu reduzieren. Dieser Einsatz verlief bislang erfolglos. Eine Ausnahme bildet der Autobahnabschnitte der A 66 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Ludwig-Landmann-Straße. Hier wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkung in Höhe von 100 km/h in den Nachtstunden von 22:00 bis 06:00 Uhr angeordnet. Zur Wahrung der kommunalen Interessen wird sich der Magistrat bei der Fortschreibung des gültigen Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2016 erneut für lärmmindernde Maßnahmen einsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.08.2017, V 561

Verknüpfte Vorlagen