Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST
1505
Betreff: Umgestaltung der
östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und
Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Auch wenn der Magistrat die Anregung des
Ortsbeirates nachvollziehen kann, erkennt er gegenwärtig keinen Bedarf,
gesamthafte Planungen zur Sanierung und Neugestaltung des östlichen Abschnitts
der Offenbacher Landstraße aufzugreifen. Die Gleisanlagen befinden sich mit Ausnahme des
Abschnitts de-Neufville-Straße - Nonnenpfad in einem guten Zustand. Diese
wurden 1995 für die Inbetriebnahme der ersten Niederflur-Straßenbahnwagen mit
Fördermitteln des Landes grundhaft saniert. Eine Umgestaltung des
Straßenabschnitts würde nach Angaben der VGF eine vollständige Anpassung der
Fahrleitung und Verschiebung der Gleisanlagen zulasten des städtischen
Haushalts erfordern. Zudem ist zu bedenken, dass aufgrund der stadt- und
straßenräumlichen Gegebenheiten der gewünschten Umgestaltung und Bepflanzung
mit Bäumen sehr enge Grenzen gesetzt sind. Der Magistrat wird jedoch im Rahmen
notwendiger Unterhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen nach Möglichkeit
gestalterische Aspekte im Sinne der Anregung berücksichtigen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
16.03.2012, EA 16