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Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1505 Betreff: Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Auch wenn der Magistrat die Anregung des Ortsbeirates nachvollziehen kann, erkennt er gegenwärtig keinen Bedarf, gesamthafte Planungen zur Sanierung und Neugestaltung des östlichen Abschnitts der Offenbacher Landstraße aufzugreifen. Die Gleisanlagen befinden sich mit Ausnahme des Abschnitts de-Neufville-Straße - Nonnenpfad in einem guten Zustand. Diese wurden 1995 für die Inbetriebnahme der ersten Niederflur-Straßenbahnwagen mit Fördermitteln des Landes grundhaft saniert. Eine Umgestaltung des Straßenabschnitts würde nach Angaben der VGF eine vollständige Anpassung der Fahrleitung und Verschiebung der Gleisanlagen zulasten des städtischen Haushalts erfordern. Zudem ist zu bedenken, dass aufgrund der stadt- und straßenräumlichen Gegebenheiten der gewünschten Umgestaltung und Bepflanzung mit Bäumen sehr enge Grenzen gesetzt sind. Der Magistrat wird jedoch im Rahmen notwendiger Unterhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen nach Möglichkeit gestalterische Aspekte im Sinne der Anregung berücksichtigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.03.2012, EA 16