VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Bei der Planung der Maßnahmen spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle. Insbesondere müssen Schnittstellen zu Parallelmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum berücksichtigt werden in dessen Rahmen betroffene Haltestellen ausgebaut werden müssen. Somit kann auch aufgrund begrenzter Personalressourcen hierbei kein bestimmter Ortsbezirk priorisiert berücksichtigt werden. Des Weiteren müssen zeitgleiche Baustellen räumlich getrennt werden. Zu
- Bei barrierefreien Umbauten müssen alle Kriterien des Fördermittelgebers eingehalten werden, so dass der Verlust von Fördermitteln ausgeschlossen werden kann. Eine Reduzierung der Vorgaben ist daher nicht möglich. Zu
- Die Daten werden fortlaufend fortgeschrieben. Zu
- Eine Kostenberechnung kann erst mit einer Detailplanung vorgelegt werden. Zu
- Folgende Umbauzeiträume sind derzeit geplant. Die Kosten können nach Abschluss der Detailplanung genannt werden. - Hauptbahnhof/Münchener Straße: vrsl. nach dem 4-gleisigen Umbau Hauptbahnhof ca. 2029ff - Weser-/Münchener Straße: noch nicht bekannt - Rebstöcker Straße: 2027 - Galluswarte: 2027 Ab 2028 ff: - Güterplatz - Schwalbacher Straße - Platz der Republik - Wickerer Straße - Speyerer Straße - Galluspark - Ordnungsamt - Kriegkstraße Zu
- Siehe Punkt 5.