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Grundhafte Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1500 Betreff: Grundhafte Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges Eine Grundsanierung des Heinrich-Bingemer-Weg ist derzeit nicht vorgesehen. Im städtischen Haushalt, der von der Stadtverordnetenversammlung mit § 1720 am 31.05.2012 beschlossen wurde, sind hierfür keine Mittel eingestellt. Der Magistrat wird aber im Rahmen der Bauunterhaltung punktuelle bauliche Maßnahmen durchführen, um die verkehrliche Sicherheit im Heinrich-Bingemer-Weg zu gewährleisten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 20.03.2012, EA 64 Antrag vom 24.09.2013, OF 199/16