Grundhafte Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST
1500
Betreff: Grundhafte
Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges Eine Grundsanierung des Heinrich-Bingemer-Weg ist
derzeit nicht vorgesehen. Im städtischen Haushalt, der von der
Stadtverordnetenversammlung mit § 1720 am 31.05.2012 beschlossen wurde,
sind hierfür keine Mittel eingestellt. Der Magistrat wird aber im Rahmen der
Bauunterhaltung punktuelle bauliche Maßnahmen durchführen, um die verkehrliche
Sicherheit im Heinrich-Bingemer-Weg zu gewährleisten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
20.03.2012, EA 64
Antrag vom
24.09.2013, OF
199/16