Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen?
Stellungnahme des Magistrats
Zu Punkt 1 Alle notwendigen Umbauarbeiten zu schalldämmenden Maßnahmen im Gebäude wurden bereits im Rahmen des Mietvertrags mit dem Vermieter verhandelt und sind im Rahmen des Mietzinses enthalten. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Zu Punkt 2 Das Brandschutzkonzept ist durch die Bauaufsicht bereits genehmigt und mit der Branddirektion abgestimmt. Die Fahrzeuge der Feuerwehr können im möglichen Einsatz auf der Rückseite des Gebäudes zum Einsatz anfahren. Die Kleingärten im Süden des Projektes liegen auf einem eigenen Grundstück. Deren Feuerwehrzufahrt muss dem Grunde nach auf diesem Grundstück zur Verfügung gestellt werden. Die Feuerwehrflächen der Kleingärten sind somit eigenständig zu regeln. Zu Punkt 3 Eine Sporthalle wird voraussichtlich im Bereich des im Bestand vorhandenen Parkdecks verortet. Das Parkdeck wird dafür abgerissen. Zu Punkt 4 Fläche und Räume für 3.400 SchülerInnen: Räume für unterrichtsfreie Zeit, Gymnasium II: - INGESAMT: 4.660,15qm (Eingangshalle+Speisesaal hälftig angerechnet) Räume für unterrichtsfreie Zeit, Gymnasium I: - INGESAMT: 4.431qm (Eingangshalle+Speisesaal hälftig angerechnet) Räume für unterrichtsfreie Zeit, Gymnasium I + II = 9.091,15qm Pausenhof- und Aufenthaltsfläche für die unterrichtsfreie Zeit für das Gymnasium Bauteil 1 - 4: 6.648 m2 Pausenhof- und Aufenthaltsfläche für die unterrichtsfreie Zeit für das Gymnasium Bauteil 5 - 8: 7.630 m2 Zu Punkt 5 Die Kantine im Bestandsgebäude ist ausreichend groß konzipiert, um die Anzahl der 3400 Schüler:innen zu versorgen. Zu Punkt 6 Das Verkehrsgutachten sieht keine Sperrung für die "Neue Börsenstraße" vor. Das Thema der Erschließung wird begleitend mit dem Straßenverkehrsamt abgestimmt. Zu Punkt 7 Die Anlieferung der Mensa wird über die Rossittener Straße erfolgen. Zu Punkt 8 Das Grundstück der Kleingärten ist ein eigenständiges Grundstück und ist nicht Bestandteil des Projektes. Zu Punkt 9 Der Landschaftsschutz wird vollumfänglich eingehalten, da nur die für die Durchführung der Baumaßnahme notwendigen Baumfällungen vorgenommen werden. Für jede Fällung wird eine adäquate Ersatzpflanzung vorgesehen. Alle anderen Bestandsbäume und Heckenelemente sowie größtenteils die Grünflächen bleiben erhalten. Des Weiteren werden an der Oberflächenentwässerung keine Änderungen vorgenommen. Wege- und Belagsflächen werden weitestgehend in angrenzende Grünflächen frei entwässert oder in bereits bestehende Hofeinläufe eingeleitet. Zudem sind die vorgesehenen Pflaster - und EPDM-Beläge in sich wasserdurchlässig und versickerungsfähig. Die Flachdächer sind im Bestand bereits extensiv begrünt und werden nicht verändert. Zu Punkt 10 Die Thematik "Sicherer Schulweg" kann erst final bewertet werden, wenn von den Schulleitungen eine Ortsbegehung mit Ortsbeirat, Straßenverkehrsamt und dem Stadtschulamt durchgeführt wurde, die Schulleitungen die einzuzeichnenden Schulwege mitgeteilt hat und diese im Geoportal eingezeichnet wurden. Bis zur Begehung wurde dennoch sichergestellt, dass ein gesicherter Schulweg vorliegt. Dies wurde seitens der zuständigen Stelle Schülerbeförderung/Schulwegsicherung überprüft. Ferner wurde ein externes Unternehmen beauftragt, bauliche Maßnahmen für einen sicheren Schulweg anzustoßen. Zu Punkt 11 Der Schulbetrieb wird durch den angrenzenden Chemetall-Betrieb nicht gefährdet oder gar beeinflusst. Chemetall am Standort Trakehner Straße hat eine überwiegende verwaltende Funktion, ein Teil der Flächen wird für Forschung & Entwicklung genutzt. Produziert wird am Standort selbst nicht. Die nachbarrechtlichen Interessen werden auf beiden Seiten gewürdigt und sind in Ausnahme mit den öffentlichen Belangen einer Schulnutzung vereinbar. Der Projektentwickler und der Standortleiter der Chemetall stehen im ständigen Austausch.