Anwohnerparken in der August-Scheidel-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 149
Betreff: Anwohnerparken in der August-Scheidel-Straße Dem Magistrat ist die prekäre Stellplatzsituation in dem genannten Bereich durchaus bekannt. Allerdings sieht er in der Einrichtung einer Bewohnerparkzone ohne weitere Beschränkungen kein probates Mittel für eine Abhilfe, da 50 % der Stellplätze für den freien Parkplatzsuchverkehr zur Verfügung stehen muss. Vorstellbar wäre indes eine im Stadtteil Höchst praktizierte und mittlerweile bewährte Regelung dahingehend, dass die Stellplätze in der August-Scheidel-Straße bewirtschaftet werden und die Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis hiervon ausgenommen sind. In diesem Zusammenhang muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass auch diese Regelung die Problematik einer hinreichenden Überwachung beinhaltet, da abseits der sonstigen Bewohnerparkbereiche eine Überwachung nicht mit dem dafür eingesetzten Personal, sondern nur durch den mobilen Streifendienst des Straßenverkehrsamts erfolgen könnte. Der Magistrat bietet an, anlässlich einer Ortsbeiratssitzung seine Vorstellungen darzulegen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen.