Anwohnerparken in der August-Scheidel-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST
149
Betreff: Anwohnerparken in
der August-Scheidel-Straße Dem Magistrat ist die prekäre
Stellplatzsituation in dem genannten Bereich durchaus bekannt. Allerdings sieht
er in der Einrichtung einer Bewohnerparkzone ohne weitere Beschränkungen kein
probates Mittel für eine Abhilfe, da 50 % der Stellplätze für den freien
Parkplatzsuchverkehr zur Verfügung stehen muss. Vorstellbar wäre indes eine im Stadtteil Höchst
praktizierte und mittlerweile bewährte Regelung dahingehend, dass die
Stellplätze in der August-Scheidel-Straße bewirtschaftet werden und die
Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis hiervon ausgenommen sind. In diesem Zusammenhang muss jedoch
darauf hingewiesen werden, dass auch diese Regelung die Problematik einer
hinreichenden Überwachung beinhaltet, da abseits der sonstigen
Bewohnerparkbereiche eine Überwachung nicht mit dem dafür eingesetzten
Personal, sondern nur durch den mobilen Streifendienst des Straßenverkehrsamts
erfolgen könnte. Der
Magistrat bietet an, anlässlich einer Ortsbeiratssitzung seine Vorstellungen
darzulegen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.08.2012, OM 1487
Antrag vom
18.08.2016, OF 88/9
Auskunftsersuchen vom 01.09.2016, V 130