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Versetzung eines Vorfahrtschildes in der Heddernheimer Kirchstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wird entsprochen. Das Verkehrszeichen (VZ) 306 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Vorfahrtstraße) und auch die vorgeschriebene Fahrtrichtung (VZ 214-10 StVO) werden am vorhandenen Verkehrszeichenmast entfernt und an einem neuen Mast unmittelbar vor der Kreuzung angebracht.

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