Versetzung eines Vorfahrtschildes in der Heddernheimer Kirchstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird entsprochen. Das Verkehrszeichen (VZ) 306 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Vorfahrtstraße) und auch die vorgeschriebene Fahrtrichtung (VZ 214-10 StVO) werden am vorhandenen Verkehrszeichenmast entfernt und an einem neuen Mast unmittelbar vor der Kreuzung angebracht.