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Parken im Bereich von Spiel- und Günflächen im Bereich Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat der Stadt Frankfurt, vertreten durch das Grünflächenamt berichtet nach dem Abschluss der Bearbeitung des Sachverhaltes wie folgt: Die vom Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern bemängelte Nutzung des Platzes an der Staufenmauer als Parkplatz durch die Vonovia ist seit dem 01.03.2021 nicht mehr möglich. Die Fachabteilung hat das vorhandene Schloss auf die Schließung des Grünflächenamtes umgebaut. Seither ist eine Zufahrt durch die Fahrzeuge der Vonovia unterbunden. Der sich vor Ort befindliche Baum wird aufgrund der schlechten Standortbedingungen (Mauer im Wurzelbereich) durch das Grünflächenamt entsprechend kontrolliert. Erforderlichenfalls werden Baumsachverständige eingeschaltet.