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Renaturierung des Urselbachs

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1498 Betreff: Renaturierung des Urselbachs Der Urselbach ist im Bereich des Ortsbezirks 8 ein Mittelgebirgsbach mit verhältnismäßig starkem Längsgefälle in einem schmalen Tal. Mäander sind natürlicherweise kennzeichnend nur für Flachlandbäche mit geringem Gefälle, würden sich also unter den naturräumlichen Verhältnissen am Urselbach zwischen Krebsmühle und Papiermühle nicht ausbilden. Der Urselbach verlief im Bereich der Mönchswiese zwischen der Krebsmühle und der Papiermühle bis Anfang der 1990-er Jahre in einem geradlinig verlaufenden, mit verfugtem Steinsatz befestigten und Sohlabstürzen versehenen Bachbett (s. Bild 1). In den Jahren 1992 und 1993 erfolgte in diesem Bereich ein naturnaher Umbau des Bachbetts (s. Bild 2). In diesem Zug wurde der verfugte Steinsatz entfernt und die Ufer teilweise abgeflacht bzw. mit naturnahen Befestigungen (Steinwurf, Holzstangenverbau) gesichert. Wegen des vorhandenen Gefälles und der damit verbundenen Fließgeschwindigkeiten wurden zusätzlich mit Basaltsteinsäulen gesicherte Sohlschwellen eingebaut, um eine Tiefenerosion des Bachs zu verhindern. Der Bachabschnitt hat sich in den zurückliegenden über 20 Jahren gut entwickelt und weist mittlerweile auf längeren Strecken auch durchweg einen bachbegleitenden Gehölzsaum auf (s. Bild 3). Zusätzliche Veränderungen des Bachlaufs würden einerseits der natürlichen Laufentwicklung widersprechen und wären andererseits mit Eingriffen in die vorhandene Vegetation verbunden. Aus diesen Gründen soll von weiteren Veränderungen des Bachbetts in diesem Bereich abgesehen werden. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Wesentliche Retentionsräume, die zu einer Drosselung des Hochwasserabflusses in der Ortslage von Niederursel führen, können nur mit dem Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) geschaffen werden. Ein solches war in den 1980er Jahren an der Mönchwiese oberhalb der Autobahn geplant. Es sollte im Verbund mit einem HRB auf Oberurseler Gemarkung, dem HRB Wiesenmühle, Hochwasser bis zu einem Wiederkehrintervall von 80 Jahren zwischenspeichern und nur einen stark gedrosselten Abfluss ableiten, der den Urselbach unterhalb nicht überlastet. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 1437 vom 12.10.1989, wurde aus wasserwirtschaftlichen und ökologischen Gründen auf den Bau des HRB Mönchwiese verzichtet. Zudem hätte der quer zur Tallage zu errichtende Damm des HRB die Kaltluftzufuhr nach Niederursel massiv behindert. Die seinerzeit angeführten Argumente für den Verzicht auf das HRB treffen auch heute noch ohne Abstriche zu. Der Magistrat sieht daher keinen Anlass, von dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung abzurücken. Auch bei einem Schutz der Ortslage von Niederursel vor bis zu 80-jährlichen Hochwässern wäre das Überschwemmungsrisiko nicht gänzlich gebannt, denn seltenere Hochwässer hätten das HRB überlastet und wären über die geplante Hochwasserentlastungsanlage des HRB nach Unterstrom weiter geleitet worden. Für dieses Risiko hätten auch im Fall des Baus des HRBs die Anwohner vorsorgen müssen. Diese Eigenvorsorge kann auch heute nicht von den Anwohnern genommen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 508

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