Renaturierung des Urselbachs
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.10.2016, ST 1498 Betreff: Renaturierung des Urselbachs Der Urselbach ist im Bereich
des Ortsbezirks 8 ein Mittelgebirgsbach mit verhältnismäßig starkem
Längsgefälle in einem schmalen Tal. Mäander sind natürlicherweise kennzeichnend
nur für Flachlandbäche mit geringem Gefälle, würden sich also unter den
naturräumlichen Verhältnissen am Urselbach zwischen Krebsmühle und Papiermühle
nicht ausbilden. Der Urselbach verlief im Bereich der Mönchswiese zwischen der
Krebsmühle und der Papiermühle bis Anfang der 1990-er Jahre in einem geradlinig
verlaufenden, mit verfugtem Steinsatz befestigten und Sohlabstürzen versehenen
Bachbett (s. Bild 1). In den Jahren 1992 und 1993 erfolgte in diesem Bereich
ein naturnaher Umbau des Bachbetts (s. Bild 2). In diesem Zug wurde der
verfugte Steinsatz entfernt und die Ufer teilweise abgeflacht bzw. mit
naturnahen Befestigungen (Steinwurf, Holzstangenverbau) gesichert. Wegen des
vorhandenen Gefälles und der damit verbundenen Fließgeschwindigkeiten wurden
zusätzlich mit Basaltsteinsäulen gesicherte Sohlschwellen eingebaut, um eine
Tiefenerosion des Bachs zu verhindern. Der Bachabschnitt hat sich in den
zurückliegenden über 20 Jahren gut entwickelt und weist mittlerweile auf
längeren Strecken auch durchweg einen bachbegleitenden Gehölzsaum auf (s. Bild
3). Zusätzliche Veränderungen des Bachlaufs würden einerseits der natürlichen
Laufentwicklung widersprechen und wären andererseits mit Eingriffen in die
vorhandene Vegetation verbunden. Aus diesen Gründen soll von weiteren
Veränderungen des Bachbetts in diesem Bereich abgesehen werden. Bild 1
Bild 2 Bild 3 Wesentliche Retentionsräume, die zu einer Drosselung
des Hochwasserabflusses in der Ortslage von Niederursel führen, können nur mit
dem Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) geschaffen werden. Ein solches
war in den 1980er Jahren an der Mönchwiese oberhalb der Autobahn geplant. Es
sollte im Verbund mit einem HRB auf Oberurseler Gemarkung, dem HRB Wiesenmühle,
Hochwasser bis zu einem Wiederkehrintervall von 80 Jahren zwischenspeichern und
nur einen stark gedrosselten Abfluss ableiten, der den Urselbach unterhalb
nicht überlastet. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 1437 vom
12.10.1989, wurde aus wasserwirtschaftlichen und ökologischen Gründen auf den
Bau des HRB Mönchwiese verzichtet. Zudem hätte der quer zur Tallage zu
errichtende Damm des HRB die Kaltluftzufuhr nach Niederursel massiv behindert.
Die seinerzeit angeführten Argumente für den Verzicht auf das HRB treffen auch
heute noch ohne Abstriche zu. Der Magistrat sieht daher keinen Anlass, von dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung abzurücken. Auch bei einem Schutz der Ortslage von Niederursel
vor bis zu 80-jährlichen Hochwässern wäre das Überschwemmungsrisiko nicht
gänzlich gebannt, denn seltenere Hochwässer hätten das HRB überlastet und wären
über die geplante Hochwasserentlastungsanlage des HRB nach Unterstrom weiter
geleitet worden. Für dieses Risiko hätten auch im Fall des Baus des HRBs die
Anwohner vorsorgen müssen. Diese Eigenvorsorge kann auch heute nicht von den
Anwohnern genommen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.09.2016, OM 508