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Neue Entwicklungen an der Friedberger Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1497 Betreff: Neue Entwicklungen an der Friedberger Landstraße Zu a) und b) dem Magistrat sind aktuell keine Pläne zu Umbauten oder Aufstockungen der Liegenschaften an der Friedberger Landstraße zwischen Münzenberger Straße und Hungener Straße bekannt. Das Grundstück der BGBau in der Hungener Straße ist vom Eigentümer zum Verkauf ausgeschrieben worden. Welche Interessen ein neuer Eigentümer auf dieser Liegenschaft verfolgt, ist derzeit noch ergebnisoffen. Bisher ist kein Eigentumsübergang vollzogen worden. Der Magistrat ist der Auffassung, dass sich die künftige Nutzung am Ergebnis des Wettbewerbs zu den Güntherburghöfen orientieren muss. Dies bleibt weiteren Verfahren bzw. Verhandlungen vorbehalten. Das Wettbewerbsverfahren hat für den Bereich der südlichen Hungener Straße eine mögliche Variante für ein städtebauliches Konzept ergeben. An diesem werden sich alle weiteren Schritte orientieren. c) Für das Grundstück Friedberger Landstraße/Ecke Rat-Beil-Straße wurde ein Bauantrag aus denkmalschutzrechtlichen Gründen versagt. Grundsätzlich ist eine Bebauung unter Einhaltung von Belangen des Denkmalschutzes an dieser Stelle denkbar. Aktuell werden keine Gespräche geführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4680

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