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Partys in Parkhäusern unterbinden - Sicherheit und Nachtruhe schützen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei der zuständigen Parkhaus-Betriebsgesellschaft ist das Thema bekannt, weshalb von dort Sicherheitsdienste engagiert wurden, welche die Parkgaragen bestreifen und unberechtigte Personen des Hauses verweisen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist jedoch nicht in jeder Parkgarage rund um die Uhr ein Sicherheitsdienst vor Ort. Eine Bestreifung der Parkhäuser durch Bedienstete der Stadtpolizei ist aufgrund der fehlenden Zuständigkeit nicht durchführbar. Für die Gewährleistung der Sicherheit ist der Betreiber zuständig.

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