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Baumfällung Berger Straße Nr. 15/Mauerweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1493

Betreff: Baumfällung Berger Straße Nr. 15/Mauerweg Die Genehmigung zur Beseitigung der Eibe wurde erteilt, da die Baumkrone durch Kappung und halbseitigen Rückschnitt bereits erheblich verändert worden war, sich Nadelverlust in der Oberkrone zeigte und zudem Pilzbefall vorlag. Die Baumschutzsatzung eröffnet die Möglichkeit, die Ersatzpflanzung auf einem anderen Grundstück durchzuführen. Der Antragsteller machte aufgrund der schlechten Standortverhältnisse von dieser Regelung Gebrauch. Die Ersatzpflanzung wird entsprechend in der anstehenden Pflanzperiode im Frankfurter Stadtgebiet durchgeführt. Nach § 1 Abs. 4 der Vorgartensatzung kann in Vorgärten vor Cafés und Restaurants ausnahmsweise das Aufstellen von Tischen und Stühlen und eine dieser Nutzung entsprechende Befestigung des Bodens erlaubt werden, wenn eine ausreichende Begrünung des Vorgartens durch Pflanzkübel, Bäume u. ä. gewährleistet bleibt und Störungen der Nachbarn und der näheren Umgebung nicht zu erwarten sind. Auf dieser Grundlage wurde im Jahr 2003 eine Baugenehmigung für den Wirtschaftsgarten erteilt. Die Versiegelung bewegte sich im rechtlichen Rahmen; als ausreichende Begrünung wurde die Eibe anerkannt. Nach der Fällung der Eibe hat der Magistrat mit den Verantwortlichen abgestimmt, dass eine Teilbegrünung im Sinne der Vorgartensatzung wieder hergestellt wird.

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