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Wilden Sperrmüll im Bereich der Albert-Schweitzer-Straße besser in den Griff bekommen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In der Albert-Schweitzer-Straße sind die Hausnummern 1-15, 16-36 und 40-50 per Siedlungsabfuhr an die Sperrmüllbeseitigung angeschlossen. Aus rechtlicher Sicht können Wohnungsbaugesellschaften nicht verpflichtet werden, Sperrmüllplätze/Sperrmüllkäfige oder Ähnliches auf ihren privaten Flächen zu errichten. Im regelmäßigen Austausch zwischen der FES, den Wohnungsbaugesellschaften und dem Umweltamt Frankfurt am Main wird das Problem thematisiert. Aufgrund der aktuellen Lage in der Albert-Schweitzer-Straße wurde die FES gebeten, auf die konkret verantwortlichen Wohnungsbaugesellschaften zuzugehen, zu sensibilisieren und eine Lösung für die Zukunft zu finden. Seitens des Magistrats wurde die Art und Weise der Bereitstellung in der Abfallsatzung geregelt: Gem. § 12 Abs. 4 der Abfallsatzung ist Sperrmüll sowohl in der Regel- als auch in der Siedlungsabfuhr grundsätzlich auf dem Privatgrundstück auf ebener Fläche an einem für das Sammelfahrzeug leicht erreichbaren Standplatz - beispielsweise Vorgarten, Hauseingang, Toreinfahrt, Garagenvorplatz oder zentraler Sperrmüllsammelplatz - so bereitzustellen, dass der Transportweg für die Lademannschaft verkehrssicher ist und nicht mehr als 5 Meter beträgt sowie Durchgangsbreiten über 1,5 Meter sichergestellt sind. Wenn dies nicht möglich ist, kann der Sperrmüll an den festgelegten Abfuhrtagen frühestens am Nachmittag des Vortages ab 15.30 Uhr bis spätestens um 6.00 Uhr des Abfuhrtages auf dem Gehweg der öffentlichen Straße vor dem Grundstück in nicht verkehrsbehindernder Weise bereitgestellt werden. Ein Verstoß gegen die Satzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Der Stabsstelle Sauberes Frankfurt liegen bislang keine Beschwerden hinsichtlich wilder Ablagerungen von Sperrmüll in der Albert-Schweitzer-Straße vor. Ablagerungen können jederzeit über folgende Wege gemeldet werden: Für alle Arten wilder Abfallablagerungen steht der elektronische Mängelmelder unter www.ffm.de zur Verfügung. Hier können nicht nur genaue Standortdaten und Fotos beigefügt werden, was die Bearbeitung erheblich erleichtert und beschleunigt, sondern es erfolgt über die Sachbearbeitung im Bürgeramt auch eine umgehende Zuordnung entsprechend der jeweiligen Zuständigkeiten. Der Mängelmelder steht zusätzlich auch als App zur Verfügung - FFM.de App. Alle Arten wilder Ablagerungen können sowohl auf telefonischem als auch auf elektronischem Wege der Stabsstelle Sauberes Frankfurt weitergeleitet werden. Auch hier erfolgt eine umgehende Zuordnung entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt ist telefonisch unter 069/ 212 - 47787 und per E-Mail unter sauberes-frankfurt@stadt-frankfurt.de erreichbar. Für ordnungsrechtlich relevante Meldungen steht das Sicherheitstelefon des Ordnungsamtes unter 069/ 212 - 44044 zur Verfügung. Die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (NHW) teilt bezüglich der Anregung des OBR Folgendes mit: In anderen Siedlungen des Unternehmens wurde die Einrichtung von Müllsammelplätzen bereits getestet. Die Erfahrungen, die mit Sperrmüllsammelplätzen gemacht wurden, sind allerdings nicht grundsätzlich positiv. Dies wird nachfolgend erläutert: Damit die Sammelstellen vom Entsorger angedient werden können, befinden sich diese häufig in der Nähe von Gebäuden. Dies führt zu erheblichen Akzeptanzproblemen bei den dortigen Bewohnern; vor allem wenn sich Balkone oder Terrassen in der Nähe der Sperrmüllplätze befinden. Als problematisch wird auch die hohe Brandlast bewertet, die sich durch das zentrale Sammeln ergibt. Bei Brandstiftung droht die Gefahr, dass die Flammen auf die angrenzenden Gebäude überschlagen. Welche unberechenbaren Situationen hier herbeigeführt werden, wurde erst letzte Woche in Fechenheim deutlich. Hier ist es dem Einsatz der Feuerwehr zu verdanken, dass Schlimmeres vermieden und ein Brandübergang auf Gebäude verhindert werden konnte. Es sind nicht nur die Mieter der NHW, die Ihren Sperrmüll in den hauseigenen Siedlungen abstellen. Auch Dritte (inkl. Gewerbetreibende) entsorgen ihren Müll im Umfeld der Anlagen. Diese werden mit dem Angebot einer zentralen Sammelstelle nicht erreicht - die Situation bliebe unverändert. Um Akzeptanz für zentrale Sammelstellen zu erreichen, müssen die Wege zur Sammelstelle kurz sein. Bei einer Siedlung der Größe in Nieder Eschbach wäre die Herrichtung mehrerer Plätze notwendig. Die Investitionskosten sind unter diesen Voraussetzungen nicht unerheblich. Die NHW befasst sich schon lange intensiv mit der Müllproblematik und subventioniert die Vor- und Nachsorge der Müllbeseitigung allein in Frankfurt jährlich mit einem mittleren vierstelligen Betrag. Ebenfalls werden - zusätzlich zu den offiziellen Sperrmüllterminen - eigene Entsorgungsfahrten veranlasst. Die Mieter der NHW werden hierdurch nicht zusätzlich belastet. Wiederholte Versuche der NHW, mit dem örtlichen Versorger (FES) kürzere Abfuhrintervalle zu erreichen, blieben bislang erfolglos. In Nieder-Eschbach wäre bspw. ein 14-tägiges Intervall unseres Erachtens sinnvoll. Es wäre sicher hilfreich und wünschenswert, wenn der Ortsbeirat gemeinsam mit der Unternehmensgruppe diese Bemühungen weiter vorantreibt. Die NHW ist der Auffassung, dass eine solche Maßnahme eine spürbare Verbesserung der Situation herbeiführen würde.

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