Tempo 30 auf der Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1490
Betreff: Tempo 30 auf der Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee Die Altenhöferallee ist in diesem Bereich eine Grundnetz-/Hauptstraße mit Busverkehr, zu deren Anfang und Ende sich Fußgängerüberwege befinden. Zudem existieren beidseitig Schutzstreifen für Radfahrende. Es befinden sich keine Schule und kein Kindergarten in diesem Bereich. Das ansässige Seniorenpflegeheim liegt fußläufig günstig zum Fußgängerüberweg an der Riedbergallee, wodurch die Geschäfte im Riedbergzentrum problemlos und gefahrenfrei erreicht werden können. Gemäß § 3 Abs. 3 Pkt. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h. Eine Absenkung auf 30 km/h im genannten Abschnitt ist nicht notwendig. Aus diesem Grund wird der Anregung nicht entsprochen.