Tempo 30 auf der Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST
1490
Betreff: Tempo 30 auf der
Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee Die Altenhöferallee ist in diesem Bereich eine
Grundnetz-/Hauptstraße mit Busverkehr, zu deren Anfang und Ende sich
Fußgängerüberwege befinden. Zudem existieren beidseitig Schutzstreifen für
Radfahrende. Es befinden sich keine Schule und
kein Kindergarten in diesem Bereich. Das ansässige Seniorenpflegeheim liegt
fußläufig günstig zum Fußgängerüberweg an der Riedbergallee, wodurch die
Geschäfte im Riedbergzentrum problemlos und gefahrenfrei erreicht werden
können. Gemäß § 3 Abs. 3 Pkt. 1
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit
innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h. Eine Absenkung auf 30 km/h im genannten Abschnitt ist nicht notwendig. Aus diesem Grund wird der Anregung nicht
entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.05.2018, OM 3196