Kreuzung Nußzeil/Hinter den Ulmen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST
148
Betreff: Kreuzung
Nußzeil/Hinter den Ulmen Zu 1.: An der betreffenden Kreuzung der
Straßen "Nußzeil" und "Hinter den Ulmen" gilt ‚Rechts vor Links'. Daher bedarf
es laut Straßenverkehrsordnung (StVO) keiner Fahrbahnmarkierung in Form einer
‚Haltelinie'. Bei der
genannten Haltelinie an der Kreuzung handelt es sich um kaum noch wahrnehmbare
Reste von unterbrochenen Haltelinien (Verkehrszeichen VZ 341 StVO). Diese wurden vor Jahren aufgebracht, um die
‚Rechts-vor-Links'-Regelung zu verdeutlichen. Allerdings steht dies im
Widerspruch zu den bereits angeführten geltenden Vorgaben der StVO. Laut StVO
dürfen ‚unterbrochene Haltelinien' (VZ 341) nur im Zusammenhang mit dem
Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) aufgebracht werden. Aus diesem Grund
dürfen die Linien nicht erneuert werden. Zu 2.: Die Justierung des Verkehrsspiegels nach Angaben der
Anregung ist bereits beauftragt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.09.2018, OM 3733