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Kreuzung Nußzeil/Hinter den Ulmen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 148 Betreff: Kreuzung Nußzeil/Hinter den Ulmen Zu 1.: An der betreffenden Kreuzung der Straßen "Nußzeil" und "Hinter den Ulmen" gilt ‚Rechts vor Links'. Daher bedarf es laut Straßenverkehrsordnung (StVO) keiner Fahrbahnmarkierung in Form einer ‚Haltelinie'. Bei der genannten Haltelinie an der Kreuzung handelt es sich um kaum noch wahrnehmbare Reste von unterbrochenen Haltelinien (Verkehrszeichen VZ 341 StVO). Diese wurden vor Jahren aufgebracht, um die ‚Rechts-vor-Links'-Regelung zu verdeutlichen. Allerdings steht dies im Widerspruch zu den bereits angeführten geltenden Vorgaben der StVO. Laut StVO dürfen ‚unterbrochene Haltelinien' (VZ 341) nur im Zusammenhang mit dem Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) aufgebracht werden. Aus diesem Grund dürfen die Linien nicht erneuert werden. Zu 2.: Die Justierung des Verkehrsspiegels nach Angaben der Anregung ist bereits beauftragt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.09.2018, OM 3733

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