Bauvorhaben Kuhwaldstraße 61
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST
1484
Betreff: Bauvorhaben
Kuhwaldstraße 61 Im Baugenehmigungsverfahren hat
der Magistrat zu prüfen, ob das beantragte Bauvorhaben den
öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Ist dies der Fall, ist die
Baugenehmigung zu erteilen; hierauf besteht ein einklagbarer Rechtsanspruch.
Eine rechtliche Verpflichtung, das Bauvorhaben im Ortsbeirat vorzustellen,
besteht weder für den Bauherrn noch für den Magistrat. Daher kann die Erteilung
der Baugenehmigung nicht von einer Vorstellung des Vorhabens im Ortsbeirat
abhängig gemacht werden. Dies gilt auch für die Zurückstellung. Ungeachtet dessen hat der Bauherr aber Bereitschaft
signalisiert, das Vorhaben gleichwohl im Ortsbeirat vorzustellen. Der Magistrat
wird hierzu den Kontakt zwischen Bauherrn und Ortsbeirat herstellen. Zum Stand des Baugenehmigungsverfahrens: Der Bauantrag zum Rückbau von Teilen
des ehemaligen E-Werks und zur Neuerrichtung von zwei Gebäudeteilen mit
insgesamt 34 Wohneinheiten und großflächigem Einzelhandel im Erdgeschoss ist
bei der Bauaufsicht bereits am 18.12.2015 eingegangen. Eine Teilbaugenehmigung
für diverse Abbruchmaßnahmen ist inzwischen erteilt worden. Im Übrigen ist die
Prüfung des Bauantrags so weit fortgeschritten, dass die Genehmigungsfähigkeit
bejaht werden kann und die Genehmigung der Arbeiten für den Neubau
bevorsteht. Selbstverständlich wurden und werden
im Verfahren alle zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Belange
beachtet: Denkmalschutz Nach intensiver Prüfung der Planung
und Abwägung der Interessen aller Beteiligten und unter Berücksichtigung
verschiedener entsprechender Auflagen und Bedingungen kann das Vorhaben aus
denkmalfachlicher Sicht zugelassen werden. Mit der Baugenehmigung wird auch die
denkmalrechtliche Genehmigung unter den entsprechenden Auflagen erteilt.
Stellplätze Es werden die nach Stellplatzsatzung notwendigen
Stellplätze hergestellt. Weiterer Einzelhandelsbetrieb Schon bei der Aufstellung des 1999
in Kraft getretenen Bebauungsplans B550 war bekannt, dass die Nahversorgung mit
Gütern des täglichen Bedarfs der damals geringer prognostizierten
Wohnbevölkerung nur außerhalb des Plangebiets in Bockenheim erfolgen konnte.
Deshalb wurde seinerzeit auch auf Beschränkungen für Einzelhandelsbetriebe
verzichtet. Der Ortsbeirat hat sich in der
jüngsten Vergangenheit über die "schlechte Versorgungssituation" mit
Lebensmitteln in der City West beklagt. Zur Befriedung der misslichen Situation
hat der Magistrat die Einrichtung eines mit ca. 400 qm relativ kleinen
Tegut-Marktes in der Voltastraße ermöglicht. Der neue Einkaufsmarkt in der
Kuhwaldstraße 61 kann durch seine Größe von rd. 1200 qm (Verkaufsraum) und sein
zeitgemäßes Angebot zur Optimierung der Versorgungssituation der City West
beitragen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.06.2016, OM 266