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Autobahnabschnitt der A 661 entlang der Wohnbebauung "Am Bügel"/Ben-Gurion-Ring zwischen Bonames und Nieder-Eschbach; Höchstgeschwindigkeit auf maximal 80 km/h für Pkw und Lkw regeln

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1483 Betreff: Autobahnabschnitt der A 661 entlang der Wohnbebauung "Am Bügel"/Ben-Gurion-Ring zwischen Bonames und Nieder-Eschbach; Höchstgeschwindigkeit auf maximal 80 km/h für Pkw und Lkw regeln Der Magistrat nimmt Bezug auf seine Stellungnahme ST 1129 vom 13.08.2010 (OM 3818 vom 11.01.2010). Das für Autobahnen zuständige Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, jetzt Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement, hat auf die Anfrage zu Tempo 80 auf Autobahnen rund um Frankfurt am Main wie folgt geantwortet: "In Ihrem o.g. Schreiben bitten Sie um Stellungnahme zur Möglichkeit, auf den Autobahnen im Bereich von Frankfurt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h einzuführen. Als Begründung werden der Klimaschutz (1.), die Lärmbelastung (2.) und die Verkehrssicherheit (3.) genannt. 1. Zum Klimaschutz: Derzeit gibt es keine Rechtsgrundlage, eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund des Klimaschutzes einzuführen. 2. Zum Lärmschutz: Rechtsgrundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm sind die Straßenverkehrsordnung (§ 45(1) Nr. 3) sowie die dazu erlassenen Lärmschutzrichtlinien Straßenverkehr. Danach kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen nur angeordnet werden, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel über dem entsprechenden Grenzwert liegt. Diese Voraussetzung bedingt eine Einzelfallprüfung aller betroffenen Autobahnabschnitte. Ohne diese Einzelfallprüfungen durchgeführt zu haben, zeigt unsere Erfahrung, dass es höchstwahrscheinlich keinen Autobahnabschnitt rund um Frankfurt gibt, bei dem eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h im Sinne der für uns bindenden Rechtsgrundlagen möglich ist. 3. Zur Verkehrssicherheit: Die pauschale Aussage, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h zu größerer Sicherheit auf einer Autobahn führt, ist nicht belegbar. Auch hier sind Einzelfallprüfungen notwendig bzw. von der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV) zur Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschrieben. Gerade auf den Autobahnen rund um Frankfurt betreiben wir Streckenbeeinflussungsanlagen, mit denen eine an die Verkehrsverhältnisse angepasste Anzeige von Geschwindigkeitsbeschränkungen möglich ist. Auf diesen Abschnitten wird ein höheres Sicherheitsniveau erreicht, als dies mit einer einfachen statischen 80 km/h Beschilderung möglich wäre. Zusammenfassend kommen wir zu dem Schluss, dass eine Anordnung von 80 km/h auf allen Autobahnabschnitten rund um Frankfurt nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich ist." Vor diesem Hintergrund bedauert der Magistrat, gegenwärtig nicht weiter im Sinne der Anregung tätig werden zu können. Sobald sich die genannten derzeitigen Rahmenbedingungen ändern, wird der Magistrat jedoch die Thematik von sich aus wieder aufgreifen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2011, OM 77