Autobahnabschnitt der A 661 entlang der Wohnbebauung "Am Bügel"/Ben-Gurion-Ring zwischen Bonames und Nieder-Eschbach; Höchstgeschwindigkeit auf maximal 80 km/h für Pkw und Lkw regeln
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST
1483
Betreff: Autobahnabschnitt
der A 661 entlang der Wohnbebauung "Am Bügel"/Ben-Gurion-Ring
zwischen Bonames und Nieder-Eschbach; Höchstgeschwindigkeit auf maximal 80 km/h
für Pkw und Lkw regeln Der Magistrat nimmt Bezug auf seine Stellungnahme
ST 1129 vom 13.08.2010 (OM 3818 vom 11.01.2010). Das für Autobahnen zuständige
Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, jetzt Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement, hat auf die
Anfrage zu Tempo 80 auf Autobahnen rund um Frankfurt am Main wie folgt
geantwortet: "In Ihrem o.g. Schreiben bitten Sie um
Stellungnahme zur Möglichkeit, auf den Autobahnen im Bereich von Frankfurt eine
Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h einzuführen. Als Begründung werden der
Klimaschutz (1.), die Lärmbelastung (2.) und die Verkehrssicherheit (3.)
genannt. 1. Zum Klimaschutz: Derzeit gibt es keine
Rechtsgrundlage, eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund des Klimaschutzes
einzuführen. 2. Zum Lärmschutz: Rechtsgrundlage für
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm sind
die Straßenverkehrsordnung (§ 45(1) Nr. 3) sowie die dazu erlassenen
Lärmschutzrichtlinien Straßenverkehr. Danach kann eine
Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen nur angeordnet werden, wenn
der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel über dem entsprechenden
Grenzwert liegt. Diese Voraussetzung bedingt eine Einzelfallprüfung aller
betroffenen Autobahnabschnitte. Ohne diese Einzelfallprüfungen durchgeführt zu
haben, zeigt unsere Erfahrung, dass es höchstwahrscheinlich keinen
Autobahnabschnitt rund um Frankfurt gibt, bei dem eine
Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h im Sinne der für uns bindenden
Rechtsgrundlagen möglich ist. 3. Zur Verkehrssicherheit: Die pauschale Aussage, dass eine
Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h zu größerer Sicherheit auf einer
Autobahn führt, ist nicht belegbar. Auch hier sind Einzelfallprüfungen
notwendig bzw. von der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV) zur
Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschrieben. Gerade auf den Autobahnen rund um
Frankfurt betreiben wir Streckenbeeinflussungsanlagen, mit denen eine an die
Verkehrsverhältnisse angepasste Anzeige von Geschwindigkeitsbeschränkungen
möglich ist. Auf diesen Abschnitten wird ein höheres Sicherheitsniveau
erreicht, als dies mit einer einfachen statischen 80 km/h Beschilderung möglich
wäre. Zusammenfassend
kommen wir zu dem Schluss, dass eine Anordnung von 80 km/h auf allen
Autobahnabschnitten rund um Frankfurt nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich
ist." Vor diesem Hintergrund bedauert der
Magistrat, gegenwärtig nicht weiter im Sinne der Anregung tätig werden zu
können. Sobald sich die
genannten derzeitigen Rahmenbedingungen ändern, wird der Magistrat jedoch die
Thematik von sich aus wieder aufgreifen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2011, OM 77