Absicherung der Zufahrt zu der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 254
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1482
Betreff: Absicherung der Zufahrt zu der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 254 Mit der Umgestaltung der Offenbacher Landstraße werden die Gehwegbereiche neu gepflastert. Dies trifft auch für die Hausnummer 245 zu. Das Einbauen von Pollern zur Absicherung von privaten Zufahrten im Stadtgebiet Frankfurt am Main wird sehr restriktiv gehalten und entsprechend abgelehnt. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Einfahrten mit speziellen Rampensteinen ausgebildet werden, sodass diese besser erkennbar sind. Eine Absicherung durch Parkwinkel oder Sperrflächen und Poller, welche zu Lasten der Grundstückseigentümer gehen, ist damit hinfällig.