Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Poller und Markierung Löwengasse 12

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen: Die Städtische Verkehrspolizei kann eine Beschwerdelage an der betroffenen Örtlichkeit nicht bestätigen und es wird in der Löwengasse generell regelmäßig kontrolliert. Schließlich liegt die Löwengasse in einem Bewohnerparkgebiet. Falschparkende vor der gesiegelten Feuerwehrzufahrt zwischen den Hausnummern 10 und 12 wurden in den vergangenen zwei Jahren nicht verzeichnet. Ohnehin ist eindeutig erkennbar, dass vor der Feuerwehrzufahrt nicht geparkt werden darf: Parkwinkel, der abgesenkte Bordstein und die farblichen Unterschiede der Pflasterung weisen darauf hin. Eine zusätzliche Sperrfläche und Stahlabweiser würden zu einer Überbeschilderung führen.

Verknüpfte Vorlagen