Lichtzeichenanlage Harheimer Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST
1481
Betreff: Lichtzeichenanlage
Harheimer Weg Lichtsignalanlagen werden in
Frankfurt ausschließlich nach den in Deutschland geltenden Richtlinien für
Lichtsignalanlagen (RiLSA) geplant. Wesentlicher Bestandteil der Signalplanung
ist die Berechnung der sogenannten Zwischenzeiten. Die Zwischenzeit ist die
Dauer zwischen dem Ende der Freigabezeit eines Verkehrsstromes und dem Beginn
der Freigabezeit eines anschließend freigegebenen nicht verträglichen
Verkehrsstroms. Die Fußgängerschutzanlagen im Harheimer Weg sind auf
dieser Grundlage berechnet. Zwischen dem Grünende der Kraftfahrzeuge und dem
Grünbeginn der zu Fuß Gehenden besteht bei regelkonformen Verhalten ausreichend
Zeit zur Verfügung, dass die Fußgängerfurt gefahrlos betreten werden kann.
Ein prüfender Blick, ob die Kraftfahrzeuge vor der
Fußgängerfurt stehen bleiben, ist aber unerlässlich, da bedauerlicherweise
nicht alle Verkehrsteilnehmende das Rotlicht beachten. Mit
straßenverkehrsbehördlichen Mitteln lässt sich das Fehlverhalten von einzelnen
Verkehrsteilnehmern nicht verhindern. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.04.2017, OM 1555