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Lichtzeichenanlage Harheimer Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1481 Betreff: Lichtzeichenanlage Harheimer Weg Lichtsignalanlagen werden in Frankfurt ausschließlich nach den in Deutschland geltenden Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) geplant. Wesentlicher Bestandteil der Signalplanung ist die Berechnung der sogenannten Zwischenzeiten. Die Zwischenzeit ist die Dauer zwischen dem Ende der Freigabezeit eines Verkehrsstromes und dem Beginn der Freigabezeit eines anschließend freigegebenen nicht verträglichen Verkehrsstroms. Die Fußgängerschutzanlagen im Harheimer Weg sind auf dieser Grundlage berechnet. Zwischen dem Grünende der Kraftfahrzeuge und dem Grünbeginn der zu Fuß Gehenden besteht bei regelkonformen Verhalten ausreichend Zeit zur Verfügung, dass die Fußgängerfurt gefahrlos betreten werden kann. Ein prüfender Blick, ob die Kraftfahrzeuge vor der Fußgängerfurt stehen bleiben, ist aber unerlässlich, da bedauerlicherweise nicht alle Verkehrsteilnehmende das Rotlicht beachten. Mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln lässt sich das Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmern nicht verhindern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1555

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