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Hunsrückstraße: Tempo 30-Beschilderung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1481

Betreff: Hunsrückstraße: Tempo 30-Beschilderung Das bestehende Verkehrszeichen (VZ) 274-53 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km/h, im Bereich Hunsrückstraße/Stegerwaldstraße wurde großzügig freigeschnitten. Zudem wurde das VZ 274-53 StVO auf der gegenüberliegenden Straßenseite zusätzlich an einem Standort angebracht, der durch Bäume oder Büsche nicht mehr verdeckt werden kann.

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