Hunsrückstraße: Tempo 30-Beschilderung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1481
Betreff: Hunsrückstraße: Tempo 30-Beschilderung Das bestehende Verkehrszeichen (VZ) 274-53 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km/h, im Bereich Hunsrückstraße/Stegerwaldstraße wurde großzügig freigeschnitten. Zudem wurde das VZ 274-53 StVO auf der gegenüberliegenden Straßenseite zusätzlich an einem Standort angebracht, der durch Bäume oder Büsche nicht mehr verdeckt werden kann.