Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße
Stellungnahme des Magistrats
Die Einrichtung eines signalgeregelten Überwegs im Bereich des Eingangs zum Gebäude Seehofstraße 41 wäre nur im Rahmen einer vollständigen Umplanung der vorhandenen Straßenbahnhaltestelle möglich. Der überwiegende Teil des Gleisbereichs besteht aus einem Schotterbett und ist so als Querung nicht nutzbar. Behindertengerechte Absenkungen im Haltestellenbereich sind nicht vorhanden. Zudem müsste die nahegelegene Lichtsignalanlage Seehofstraße/Heisterstraße in die Planung mit einbezogen werden, um einen solchen signalgeregelten Überweg mit dem Straßenbahnverkehr zu koordinieren. Der Magistrat bedauert, aus o.g. Gründen Lichtsignalanlagen nicht zeitnah einrichten zu können. Die Installation von Drängelgittern könnte im Zuge eines Schulwegtermins geprüft werden.