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Erreichbarkeit des neuen 14. Polizeireviers erleichtern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1476

Betreff: Erreichbarkeit des neuen 14. Polizeireviers erleichtern zu

  1. : Haltestellenansagen müssen kurz und prägnant sein und sollten nur im Ausnahmefall um wichtige benachbarte Institutionen, die von sehr vielen und vor allem ortsfremden Besucherinnen und Besuchern aufgesucht werden, ergänzt werden. Polizeireviere erfüllen dieses Kriterium nicht. zu 2.: Die Umgebungspläne, die standardmäßig an den Bushaltestellen aushängen, werden um einen Hinweis auf das

  2. Polizeirevier ergänzt. Darüber hinaus sind keine Wegweiser vorgesehen. zu 3.: Es ist Aufgabe der Hessischen Landespolizei beim Umzug eines Reviers möglichst alle Schichten der Bevölkerung frühzeitig und in geeigneter Weise darüber zu informieren. Aushänge an ÖPNV-Haltestellen können die Polizei von dieser Aufgabe nicht entlasten.

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