Dem Bienensterben entgegenwirken
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.10.2015, ST 1476 Betreff: Dem Bienensterben entgegenwirken Der Magistrat begrüßt und
befürwortet die Anregung des Ortsbeirats, über das Aufstellen von Bienenstöcken
auf Dachflächen im Bereich des Ortsbezirks, um dem Bienensterben
entgegenzuwirken. Die Stadt Frankfurt am Main verfügt im Bereich des
Ortsbezirks nur über wenige Liegenschaften. Inwieweit die im Eigentum der Stadt
befindlichen Dachflächen und die angesprochenen gewerblichen Gebäude für das
Aufstellen von Bienenkörben geeignet sind und ob diese die notwendigen
Sicherheitsanforderungen für eine Begehbarkeit aufweisen, müsste ermittelt
werden. Jedoch verfügen die betroffenen Fachämter nicht über die hierfür
notwendige personelle Ausstattung. Um dem Bienensterben entgegenzuwirken, können
Bienenvölker aber auch auf Streuobstwiesen aufgestellt werden. Insbesondere
Streuobstwiesen mit den hier befindlichen Obstbäumen und den Wiesenblumen
bieten für Bienenvölker hervorragende Nahrungs- und Lebensbedingungen. Bei
Anfragen von Imkern wird der Magistrat die im Ortsbezirk befindlichen
Streuobstwiesen zukünftig berücksichtigen. Grundsätzlich ist noch anzumerken, dass auch nicht
staatenbildende Wildbienen - sogenannte Solitärbienen - der Hilfe der
Bürgerschaft bedürfen. Sie benötigen Hohlräume in Holz, Stängeln, in der Erde
oder in Steinen, um darin Brutkammern anzulegen. Von diesen Insekten gehen
keine Stechattacken aus. Solitäre Bienen sind harmlos, überaus friedlich,
besitzen meist keinen Stachel und stellen somit keine Gefahr dar. Da die Lebensbedingungen dieser
Tierarten in den Städten immer schwieriger werden, gewinnt die Bereitstellung
von artgerechten Nisthilfen gerade auch in Privatgärten für den Artenschutz an
Bedeutung. Durch das Bereitstellen dieser Nisthilfen für unterschiedliche Arten
können nicht nur neue Lebensräume geschaffen werden, auch damit würde ein
wertvoller Beitrag für die Erhaltung der Bienen und ihrer Bestäuberfunktion
geleistet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.07.2015, OM 4359