100 Jahre Waldstadion - kulturelles Erbe der Stadt Frankfurt
Stellungnahme des Magistrats
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit § 5367 am 27.02.2020 den Vortrag des Magistrats M19 vom 24.01.2020 zum Betrieb des ehemaligen Waldstadions ab 01.07.2020 beschlossen. Die Rahmenbedingungen für den Abschluss des Stadionmietvertrages zwischen der städtischen Besitzgesellschaft Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH und der Eintracht Frankfurt Fußball AG wurden in einem Letter of Intent festgelegt. Der Stadionmietvertrag sieht u.a. vor, dass die Eintracht Frankfurt Fußball AG die Vermarktungsrechte am ehemaligen Waldstadion erhält, hierzu zählt insbesondere die Vermarktung des Namensrechts. Die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklung mbH wird die Anregung des Ortsbeirates an die Eintracht Frankfurt Fußball AG herantragen.