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Maßnahmen gegen Falschparker im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 1-15

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1475 Betreff: Maßnahmen gegen Falschparker im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 1-15 Die Problematik ordnungswidrigen Parkens ist in vielen Bereichen des Gerhart-Hauptmann-Rings zu finden. Aus diesem Grund wurden die Kontrollen seit Anfang Mai 2018 verstärkt. Die Kontrollen werden während der Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei (montags bis freitags von 7 bis 22 Uhr und samstags von 9.30 bis 18 Uhr) durchgeführt. Außerhalb dieser Zeiten werden Aufgaben der Verkehrsüberwachung durch die Landespolizei übernommen. Die Anregung wurde der Landespolizei zur Kenntnis gegeben. Es ist jedoch zu beachten, dass das Aufgabenspektrum der Landespolizei weiter gefasst ist und insbesondere auch Aufgaben mit strafrechtlichen Hintergründen bearbeitet werden müssen. Aus diesem Grund können nicht alle Beschwerden mit der gewünschten Intensität bearbeitet werden. Das Setzen von Prioritäten ist zwingend erforderlich. Bisher wurden im Jahr 2018 insgesamt circa 650 Verwarnungen im gesamten Gerhart-Hauptmann-Ring ausgestellt. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist eine repressive Maßnahme. Verhindert werden können Parkverstöße nicht. Die im internationalen Vergleich geringen Verwarnungsgelder haben einen hinweisenden Charakter. So sollen Fahrzeugführende auf einen Parkverstoß aufmerksam gemacht und an die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung "erinnert" werden. Bei einer Installation von Pollern im Fahrbahnbereich des Wendehammers wird der Platz für wendende Fahrzeuge dauerhaft eingeschränkt. Bei Wendemanövern von größeren Fahrzeugen können die Poller zudem leicht übersehen, angefahren und dadurch beschädigt werden. Im Übrigen können dadurch auch Fahrzeuge der FES behindert werden. Um die Parksituation im Bereich des Wendehammers zu verdeutlichen, werden Fahrbahnmarkierungen aufgebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3178

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