Maßnahmen gegen Falschparker im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 1-15
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST
1475
Betreff: Maßnahmen gegen
Falschparker im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 1-15 Die Problematik ordnungswidrigen
Parkens ist in vielen Bereichen des Gerhart-Hauptmann-Rings zu finden. Aus
diesem Grund wurden die Kontrollen seit Anfang Mai 2018 verstärkt. Die
Kontrollen werden während der Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei
(montags bis freitags von 7 bis 22 Uhr und samstags von 9.30 bis 18 Uhr)
durchgeführt. Außerhalb
dieser Zeiten werden Aufgaben der Verkehrsüberwachung durch die
Landespolizei übernommen. Die Anregung wurde der Landespolizei zur Kenntnis
gegeben. Es ist jedoch zu beachten, dass das Aufgabenspektrum der Landespolizei
weiter gefasst ist und insbesondere auch Aufgaben mit strafrechtlichen
Hintergründen bearbeitet werden müssen. Aus diesem Grund können nicht alle
Beschwerden mit der gewünschten Intensität bearbeitet werden. Das Setzen
von Prioritäten ist zwingend erforderlich. Bisher wurden im Jahr 2018 insgesamt circa 650
Verwarnungen im gesamten Gerhart-Hauptmann-Ring ausgestellt. Die Überwachung des ruhenden
Verkehrs ist eine repressive Maßnahme. Verhindert werden können Parkverstöße
nicht. Die im internationalen Vergleich geringen Verwarnungsgelder haben einen
hinweisenden Charakter. So sollen Fahrzeugführende auf einen Parkverstoß
aufmerksam gemacht und an die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung
"erinnert" werden. Bei einer Installation von Pollern im
Fahrbahnbereich des Wendehammers wird der Platz für wendende Fahrzeuge
dauerhaft eingeschränkt. Bei Wendemanövern von größeren Fahrzeugen können die
Poller zudem leicht übersehen, angefahren und dadurch beschädigt werden.
Im Übrigen können dadurch auch
Fahrzeuge der FES behindert werden. Um die Parksituation im Bereich des Wendehammers zu
verdeutlichen, werden Fahrbahnmarkierungen aufgebracht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.05.2018, OM 3178