Geld der Stadt Frankfurt sparen - Gehweg einfach sanieren
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST
1475
Betreff: Geld der Stadt
Frankfurt sparen - Gehweg einfach sanieren Um die zur Verfügung stehenden
Finanzmittel optimal einzusetzen ist bei Sanierungen im Gehwegbereich bei jeder
Maßnahme eine Einzelfallentscheidung erforderlich. Maßgebend für den Umfang der durchzuführenden
Mangelbeseitigung ist die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Frankfurt am
Main. Hierzu wird vom Magistrat die Schadenshäufigkeit, das
Gefährdungspotential und die Verkehrsbelastung des gesamten Gehwegbereiches
bewertet. Des Weiteren wird jeweils eine überschlägliche Kosten-/Nutzenrechnung
bezüglich der jährlich wiederkehrenden Unterhaltungskosten durchgeführt.
Abschließend sind stadtplanerische Belange zu berücksichtigen, wobei ein
gleichmäßiger Oberflächenbelag der umgebenden Straßenzüge angestrebt wird.
Nach Wertung und Wichtung dieser
drei Faktoren wird seitens des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main
entschieden, ob die geschädigten Plattenbeläge eines Gehwegbereiches repariert
werden, oder ob eine grundhafte Sanierung mit Verbundpflaster erforderlich
ist. Eine reale
Geldeinsparung durch Pauschalierung der Mangelbeseitigung ist nicht zu
erwarten. Aufbrüche von Leitungsträgern werden
nach Fertigstellung grundsätzlich überprüft und bei Bedarf zur Nachbearbeitung
angewiesen, dies auch in Einzelfällen mittels Ersatzvornahmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.03.2013, OM 2060