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Geld der Stadt Frankfurt sparen - Gehweg einfach sanieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1475 Betreff: Geld der Stadt Frankfurt sparen - Gehweg einfach sanieren Um die zur Verfügung stehenden Finanzmittel optimal einzusetzen ist bei Sanierungen im Gehwegbereich bei jeder Maßnahme eine Einzelfallentscheidung erforderlich. Maßgebend für den Umfang der durchzuführenden Mangelbeseitigung ist die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Frankfurt am Main. Hierzu wird vom Magistrat die Schadenshäufigkeit, das Gefährdungspotential und die Verkehrsbelastung des gesamten Gehwegbereiches bewertet. Des Weiteren wird jeweils eine überschlägliche Kosten-/Nutzenrechnung bezüglich der jährlich wiederkehrenden Unterhaltungskosten durchgeführt. Abschließend sind stadtplanerische Belange zu berücksichtigen, wobei ein gleichmäßiger Oberflächenbelag der umgebenden Straßenzüge angestrebt wird. Nach Wertung und Wichtung dieser drei Faktoren wird seitens des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main entschieden, ob die geschädigten Plattenbeläge eines Gehwegbereiches repariert werden, oder ob eine grundhafte Sanierung mit Verbundpflaster erforderlich ist. Eine reale Geldeinsparung durch Pauschalierung der Mangelbeseitigung ist nicht zu erwarten. Aufbrüche von Leitungsträgern werden nach Fertigstellung grundsätzlich überprüft und bei Bedarf zur Nachbearbeitung angewiesen, dies auch in Einzelfällen mittels Ersatzvornahmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2013, OM 2060