Nied: Parkwinkel in der Oeserstraße einbringen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST
1474
Betreff: Nied: Parkwinkel
in der Oeserstraße einbringen Im Bereich der Oeserstraße
zwischen Nied-Bahnhof und Niddaschule ist das Parken abschnittsweise
erlaubt. Eine beidseitige Markierung der Parkflächen durch Parkwinkel ist
aber nicht möglich, da dies zur Folge hätte, dass auf einer Straßenseite ein
Haltverbot eingerichtet werden müsste. Ansonsten würde eine unzulässige
Einengung der Fahrbahn erfolgen. Aktuell müssen die
Verkehrsteilnehmenden gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) selbst darauf
achten, dass es nicht zu dieser Situation kommt. Daher wird hier auch nicht
übermäßig geparkt. Ein Eingriff durch Markierung würde in jedem Fall
einen Parkraumverlust bedeuten. Es ist aber denkbar, hier eine Art des versetzten
Parkens anzuordnen. Das heißt, dass in bestimmten Straßenabschnitten auf der
einen Straßenseite geparkt werden kann, auf anderen Abschnitten
entsprechend auf der anderen Seite. Hierbei müsste auch auf die
Bushaltestellen geachtet werden. Bezogen auf die Geschwindigkeit könnte dies
durchaus förderlich sein. Auch hier wäre aber ein entsprechender
Parkraumverlust die Folge. Insofern dies gewünscht ist, wird der Ortsbeirat um
einen entsprechenden Antrag gebeten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 10.04.2018, V 805
Antrag vom
27.09.2018, OF
825/6