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Nied: Parkwinkel in der Oeserstraße einbringen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1474 Betreff: Nied: Parkwinkel in der Oeserstraße einbringen Im Bereich der Oeserstraße zwischen Nied-Bahnhof und Niddaschule ist das Parken abschnittsweise erlaubt. Eine beidseitige Markierung der Parkflächen durch Parkwinkel ist aber nicht möglich, da dies zur Folge hätte, dass auf einer Straßenseite ein Haltverbot eingerichtet werden müsste. Ansonsten würde eine unzulässige Einengung der Fahrbahn erfolgen. Aktuell müssen die Verkehrsteilnehmenden gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) selbst darauf achten, dass es nicht zu dieser Situation kommt. Daher wird hier auch nicht übermäßig geparkt. Ein Eingriff durch Markierung würde in jedem Fall einen Parkraumverlust bedeuten. Es ist aber denkbar, hier eine Art des versetzten Parkens anzuordnen. Das heißt, dass in bestimmten Straßenabschnitten auf der einen Straßenseite geparkt werden kann, auf anderen Abschnitten entsprechend auf der anderen Seite. Hierbei müsste auch auf die Bushaltestellen geachtet werden. Bezogen auf die Geschwindigkeit könnte dies durchaus förderlich sein. Auch hier wäre aber ein entsprechender Parkraumverlust die Folge. Insofern dies gewünscht ist, wird der Ortsbeirat um einen entsprechenden Antrag gebeten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.04.2018, V 805 Antrag vom 27.09.2018, OF 825/6