Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - "Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1474
Betreff: Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - "Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern Der Magistrat ist sich der Problematik unerlaubt im Stadtgebiet aufgestellter Altkleidercontainer durchaus bewusst und geht hiergegen vor. Nach Möglichkeit werden unerlaubt aufgestellte Altkleidercontainer sofort entfernt und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Auf den in der Anregung bezeichneten Flächen wurden die im öffentlichen Verkehrsraum unerlaubt aufgestellten Altkleidercontainer entsprechend bereits entfernt. Bei den in der Friedrich-Dessauer-Straße 2 und im Annette-Kolb-Weg stehenden Containern ist dies jedoch nicht möglich, da sie sich ausschließlich auf privaten Flächen befinden. Die durch den Ortsbeirat vorgeschlagenen Standorte für legale Altkleidercontainer sind straßenrechtlich hierfür geeignet und werden entsprechend als Standorte angeboten werden.