Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - "Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST
1474
Betreff: Offizielle
Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen -
"Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern
verhindern Der Magistrat ist sich der
Problematik unerlaubt im Stadtgebiet aufgestellter Altkleidercontainer durchaus
bewusst und geht hiergegen vor. Nach Möglichkeit werden unerlaubt aufgestellte
Altkleidercontainer sofort entfernt und Ordnungswidrigkeitsverfahren
eingeleitet.
Auf den in der Anregung
bezeichneten Flächen wurden die im öffentlichen Verkehrsraum unerlaubt
aufgestellten Altkleidercontainer entsprechend bereits entfernt. Bei den in der
Friedrich-Dessauer-Straße 2 und im Annette-Kolb-Weg stehenden Containern ist
dies jedoch nicht möglich, da sie sich ausschließlich auf privaten Flächen
befinden. Die durch den Ortsbeirat
vorgeschlagenen Standorte für legale Altkleidercontainer sind straßenrechtlich
hierfür geeignet und werden entsprechend als Standorte angeboten werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2013, OM 2725