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Geschwindigkeitsbegrenzung im Harheimer Stadtweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im Bereich zwischen der Niddabrücke und der Riedhalsstraße ist kein Gehweg vorhanden. Die Fahrbahn ist hier mit einer Breite von durchschnittlich vier Metern sehr schmal und für Begegnungsverkehr schwierig. Die Fußgänger_innen werden nur auf einem Seitenstreifen mittels Pollern vom Verkehr getrennt. Aus diesen Gründen wurde hier die zulässige Höchstgeschwidigkeit für die übrigen Verkehrsteilnehmer_innen auf 10 km/h beschränkt. Ansonsten kann der Anregung nicht entsprochen werden: Der Bereich des Harheimer Stadtweges zwischen Riedhalsstraße und Maßbornstraße ist Teil einer Tempo-30-Zone, Fußgänger_innen laufen hier auf Gehwegen. Die Fahrbahn ist durchschnittlich über sechs Meter breit, es befinden sich zwei Bushaltestellen kurz hinter der Einmündung Riedhalsstraße. Der Bereich am neuen Steg über den Eschbach wird durch ein Haltverbot freigehalten und der Fußweg mit Drängelgittern gesichert. Auf den folgenden 50 Metern bis zur Maßbornstraße ist das Parken in Fahrtrichtung Nidda gestattet. Auch für den Schwerverkehr stehen genug Ausweichflächen zur Verfügung, um den Begegnungsfall verträglich abzuwickeln. Eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko erheblich überstiege oder von Verkehrsteilnehmer_innen nicht rechtzeitig erkannt werden könnte, liegt nicht vor.

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