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Fahrpreise des RMV von Frankfurt nach Offenbach - Gerechtigkeit nicht möglich?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1473 Betreff: Fahrpreise des RMV von Frankfurt nach Offenbach - Gerechtigkeit nicht möglich? Zu 1) Die Koppelung zweier Kurzstreckentarife an der Tarifzonengrenze unterläuft zwangsläufig den entsprechenden Einzelfahrschein. Für die Kurzstrecke ist kalkulatorisch ein Wert von maximal zwei Kilometern hinterlegt, d.h. bei zwei aneinandergekoppelten Kurzstrecken insgesamt maximal vier Kilometer. Bei einem Fahrschein der Preisstufe 4 ergeben sich in einem Zonentarif häufig Streckenlängen von bis zu 40 Kilometern. Insofern ist dort ein Preis von 4,10 Euro gerechtfertigt, da dies als kalkulatorischer Durchschnittswert über zwei Tarifzonen zu sehen ist. Zu 2) In der aktuellen Autodatenbank des ADAC wird der günstigste Audi A8 mit 1,23 Euro/km ausgewiesen (bei 15.000 km im Jahr und 48 Monaten Haltedauer). Die Angabe des Ortsbeirates "85 Cent" ist für einen A8 nicht nachvollziehbar. Derartige Vergleiche führen je nach Betrachtungsweise und individuellen Gegebenheiten zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen. Stellt man beispielsweise der KFZ-Nutzung von 15.000 km im Jahr eine Zeitkarte aus dem RMV-Sortiment gegenüber, kommt man zu ganz anderen Ergebnissen hinsichtlich der Kilometerkosten. Zu 3) Die Preisgestaltungssystematik im RMV anhand von Tarifzonen ist kein Spezifikum zwischen Frankfurt und Offenbach, sondern ist eine im gesamten RMV und darüber hinaus in fast allen Verkehrsverbünden angewendete Praxis. Nicht nur zwischen Frankfurt und Offenbach, sondern generell an den Tarifzonengrenzen sind diese systembedingten Härten gegeben. Der RMV-Tarif wird im Aufsichtsrat des Rhein-Main Verkehrsverbundes beschlossen und fortentwickelt. Eine stärker entfernungsbasierte Tarifierung kann erst mit Einführung des elektronischen Fahrgeldmanagements geschaffen werden. Zu 4) Zwischen den beiden vom Ortsbeirat aufgeführten Stellungnahmen liegt ein Zeitraum von 15 Monaten, in denen die komplexe Thematik rund um die Tarifstrukturreform zwischen den 26 Partnern im RMV mit gutachterlicher Begleitung weiterentwickelt wurde. Im Rahmen dieser Arbeiten ergaben sich neue Erkenntnisse. Der aktuelle Sachstand entspricht den Aussagen der jüngeren Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1242. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.03.2012, V 308

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