Fahrpreise des RMV von Frankfurt nach Offenbach - Gerechtigkeit nicht möglich?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST
1473
Betreff: Fahrpreise des RMV
von Frankfurt nach Offenbach - Gerechtigkeit nicht möglich? Zu 1) Die Koppelung zweier Kurzstreckentarife an der
Tarifzonengrenze unterläuft zwangsläufig den entsprechenden Einzelfahrschein.
Für die Kurzstrecke ist kalkulatorisch ein Wert von maximal zwei Kilometern
hinterlegt, d.h. bei zwei aneinandergekoppelten Kurzstrecken insgesamt maximal
vier Kilometer. Bei einem Fahrschein der Preisstufe 4 ergeben sich in einem
Zonentarif häufig Streckenlängen von bis zu 40 Kilometern. Insofern ist dort
ein Preis von 4,10 Euro gerechtfertigt, da dies als kalkulatorischer
Durchschnittswert über zwei Tarifzonen zu sehen ist. Zu 2) In der aktuellen Autodatenbank des ADAC wird der
günstigste Audi A8 mit 1,23 Euro/km ausgewiesen (bei 15.000 km im Jahr und 48
Monaten Haltedauer). Die Angabe des Ortsbeirates "85 Cent" ist für einen A8
nicht nachvollziehbar. Derartige Vergleiche führen je nach Betrachtungsweise
und individuellen Gegebenheiten zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen. Stellt
man beispielsweise der KFZ-Nutzung von 15.000 km im Jahr eine Zeitkarte aus dem
RMV-Sortiment gegenüber, kommt man zu ganz anderen Ergebnissen hinsichtlich der
Kilometerkosten.
Zu 3) Die Preisgestaltungssystematik im RMV anhand von
Tarifzonen ist kein Spezifikum zwischen Frankfurt und Offenbach, sondern ist
eine im gesamten RMV und darüber hinaus in fast allen Verkehrsverbünden
angewendete Praxis. Nicht nur zwischen Frankfurt und Offenbach, sondern
generell an den Tarifzonengrenzen sind diese systembedingten Härten gegeben.
Der RMV-Tarif wird im Aufsichtsrat des Rhein-Main Verkehrsverbundes beschlossen
und fortentwickelt. Eine stärker entfernungsbasierte Tarifierung kann erst mit
Einführung des elektronischen Fahrgeldmanagements geschaffen werden. Zu 4) Zwischen den beiden vom Ortsbeirat aufgeführten
Stellungnahmen liegt ein Zeitraum von 15 Monaten, in denen die komplexe
Thematik rund um die Tarifstrukturreform zwischen den 26 Partnern im RMV mit
gutachterlicher Begleitung weiterentwickelt wurde. Im Rahmen dieser Arbeiten
ergaben sich neue Erkenntnisse. Der aktuelle Sachstand entspricht den Aussagen
der jüngeren Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1242.
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Auskunftsersuchen vom 19.03.2012, V 308