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Lärmbelästigungen in der Allerheiligenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1472

Betreff: Lärmbelästigungen in der Allerheiligenstraße Das Allerheiligenviertel ist schon über viele Jahre ein Einsatzschwerpunkt für die Sicherheits- und Polizeibehörden. Neben zahlreichen Gaststätten und Einzelhandelsbetrieben befinden sich dort alte Bordellbetriebe in der Breite Gasse. Bedingt durch die besondere Bebauung mit vielen Nischen, Hinterhöfen und dunklen Winkeln, bietet der Bereich Rückzugsräume für die dortige einschlägige Szene. In den Monaten Mai und Juni gingen insgesamt 3 telefonische Lärmbeschwerden bei der Stadtpolizei des Ordnungsamtes ein. Im Monat Juli ging nur eine Lärmbeschwerde ein und im Monat August gingen 2 Lärmbeschwerden ein. Alle Lärmbeschwerden wurden unverzüglich abgearbeitet. In allen Fällen war durch die Stadtpolizei vor Ort kein Lärm mehr feststellbar. Die stadtpolizeilichen Erkenntnisse decken sich tendenziell mit der Lagebeurteilung des

  1. Polizeireviers. Dort gingen in den Monaten Juli und August keine Lärmbeschwerden ein. Allerdings ist das Allerheiligenviertel weiterhin Einsatzschwerpunkt des

  2. Polizeireviers. Hinsichtlich der Anregung des Ortsbeirates leitete die Stadtpolizei entsprechende weitere Maßnahmen ein. Das Allerheiligenviertel wurde durch die Einsatzkräfte der Stadtpolizei des Ordnungsamtes in den Nachtstunden intensiv bestreift. Im Zuge dieser Einsatzmaßnahnen konnten keine Lärmbelästigungen durch die einschlägigen Gastronomiebetriebe festgestellt werden. Die Lärmbelästigungen haben derzeit offensichtlich ihren Ursprung im öffentlichen Bereich und werden durch laute Unterhaltungen und Treffen der einschlägigen Szene verursacht. Das Allerheiligenviertel ist auch in den Nachtstunden ein sehr stark frequentierter Bereich. Um die vielschichtigen Probleme, insbesondere die Beeinträchtigungen der Wohnbevölkerung zu minimieren, besteht im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft zwischen Landes- und Stadtpolizei eine eng abgestimmte Kooperation. Gemeinsame Einsatzmaßnahmen und Streifendienste wurden in der Vergangenheit durchgeführt und sind auch für die Zukunft fest eingeplant.

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