Gestaltung der Fläche vor der Lärmschutzwand im Birkholzweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Anregung an die Deutsche Bahn weitergeleitet. Diese teilt mit, dass eine Begrünung der Lärmschutzwände aus den folgenden Gründen nicht zulässig ist: Bei den Lärmschutzwänden handelt es sich um technische Anlagen, deren Funktionsweise und Wirkungsgrad durch jegliche Art der Begrünung erheblich beeinträchtigt werden könnten. Lärmschutzwände müssen jederzeit für Inspektionen und Wartungsarbeiten zugänglich sein. Eine Bepflanzung direkt an der Wand würde den vorgeschriebenen Zugang behindern. Auch eine Hecke lässt sich aufgrund der vorgeschriebenen Mindestabstände zur Lärmschutzwand und zu den Oberleitungen nicht realisieren.