Mobilität im Ortsbezirk 1: Eine Ladezone für den Kornmarkt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
In dem vom Ortsbeirat angesprochenen Bereich ist bereits eine zeitlich begrenzte und mit Verkehrszeichen (VZ) 286-10 und -20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschilderte Ladezone vorhanden. Bei deren Nutzung als "Parkplatz" handelt es sich um ein bewusstes Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann. Der Magistrat wird jedoch die Ladezone mit Haltverbot VZ 283 StVO und dem Zusatz "Lieferverkehr frei" beschildern, um die Situation zu verdeutlichen und ein Einschreiten der städtischen Verkehrspolizei zu erleichtern.