Verkehrsüberwachung am Schwanheimer Ufer
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1469
Betreff: Verkehrsüberwachung am Schwanheimer Ufer Die Entscheidung, an welchen Standorten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen installiert werden, erfolgt in enger Abstimmung mit der Polizei und der Kommission zur Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten (KEBU). Die Priorität der Standorte liegt auf der Entschärfung besonders unfallträchtiger Bereiche, bei denen eine Geschwindigkeitsübertretung oder Rotlichtübertretung die Unfallursache darstellt und an denen andere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nicht greifen. Dies trifft auf den Bereich am Schwanheimer Ufer zu. Am 20.07.2015 wurde in der Sitzung der Unfallkommission die Einrichtung von Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen beschlossen. Folgende Standorte wurden, aufgrund der vorliegenden Unfalldaten und Geschwindigkeitsmessungen, ausgewählt. Die Realisierung soll mit der angegebenen Priorität erfolgen: - Fahrtrichtung Schwanheim Richtung Niederrad westlich der BAB A5: Errichtung einer Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage - Fahrtrichtung Niederrad Auffahrt BAB A5 Richtung Süden: Errichtung einer Rotlichtanlage - Fahrtrichtung Niederrad Richtung Schwanheim westlich der BAB A5: Errichtung einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Nach derzeitigem Planungsstand werden die Anlagen bis Ende 2016 in Betrieb genommen.