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Installation eines gelb blinkenden Warnlichts an der Kreuzung Dillenburger Straße/Heddernheimer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2016, ST 1465 Betreff: Installation eines gelb blinkenden Warnlichts an der Kreuzung Dillenburger Straße/Heddernheimer Landstraße Für die Einsetzung eines gelben Blinklichts müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen werden die Hilfssignale eingesetzt, wenn die Sicht des abbiegenden Fahrverkehrs zu den parallel verlaufenden Fußgängerfurten eingeschränkt ist. Zum anderen ist der Einsatz des gelben Blinklichts auf Fußgängerfurten möglich, die nicht regelmäßig gleichzeitig mit dem parallelen Fahrverkehr auf Grün geschaltet werden. Da beide Voraussetzungen bei den Abbiegern aus der Heddernheimer Landstraße in die Dillenburger Straße nicht gegeben sind und um den Warneffekt des gelben Blinklichts nicht durch zu häufige Anwendung abzunutzen, wird von dem Einsatz abgesehen. Der Anregung kann aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 514