Installation eines gelb blinkenden Warnlichts an der Kreuzung Dillenburger Straße/Heddernheimer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2016, ST
1465
Betreff: Installation eines
gelb blinkenden Warnlichts an der Kreuzung Dillenburger Straße/Heddernheimer
Landstraße Für die Einsetzung eines gelben
Blinklichts müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen werden
die Hilfssignale eingesetzt, wenn die Sicht des abbiegenden Fahrverkehrs zu den
parallel verlaufenden Fußgängerfurten eingeschränkt ist. Zum anderen ist der
Einsatz des gelben Blinklichts auf Fußgängerfurten möglich, die nicht
regelmäßig gleichzeitig mit dem parallelen Fahrverkehr auf Grün geschaltet
werden. Da beide
Voraussetzungen bei den Abbiegern aus der Heddernheimer Landstraße in die
Dillenburger Straße nicht gegeben sind und um den Warneffekt des gelben
Blinklichts nicht durch zu häufige Anwendung abzunutzen, wird von dem Einsatz
abgesehen. Der Anregung kann aus den genannten
Gründen nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.09.2016, OM 514