Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Griesheim: Schließung Kinderhaus Griesheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Gegenwärtig ist nicht geplant, das Kinderhaus Griesheim zu schließen. Aufgrund von Personalausfällen im pädagogischen Bereich ist die Einrichtung derzeit mit eingeschränkten Öffnungszeiten erreichbar. Die Stabilisierung der Einrichtung durch Nachbesetzung der vakanten Stellen ist bereits in Arbeit. Den Schulkindern im Schulbezirk "Boehleschule" stehen momentan 200 Betreuungsplätze zur Verfügung. Davon jeweils 40 Plätze in den umliegenden Horten KIZ Griesheimer Stadtweg und der Evangelischen Kita Schatzkiste. Die Boehleschule hat aktuell eine Erweiterte Schulische Betreuung mit 120 Betreuungsplätzen. Die Versorgungsquote im Schulbezirk liegt bei 71% und damit über dem stadtweiten Durchschnitt. Aktuell gibt es noch keinen Rechtsanspruch auf Grundschulkindbetreuung, so dass es durchaus der Fall sein kann, dass Familien trotz entsprechender Bedarfe noch keinen Betreuungsplatz in einer Erweiterten Schulischen Betreuung oder in einem Hort erhalten haben. Ein Rechtsanspruch auf Grundschulkindbetreuung wird mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 umgesetzt. Er startet für die Kinder der Klassenstufe 1 und wird in den Folgejahren um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet. Mit dem Schuljahr 2029/20230 gilt der Rechtsanspruch für alle Grundschulkinder. Der Standort soll perspektivisch den Pakt für den Ganztag umsetzen. Der Pakt für den Ganztag umfasst über die schulischen Angebote (inkl. ESB) und die Horte eine Betreuungsgarantie für alle Kinder von 07.30 Uhr bis 17 Uhr inklusive Ferienbetreuung. Für die Realisierung ist eine Erweiterung der Essensversorgung notwendig. Kinder im Kinderhaus Griesheim können weiterhin dort versorgt werden. Für die Nutzung der Liegenschaft in der Linkstraße 23A besteht aktuell keine alternative Planung. Im Sinne des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans "Bildung von Anfang an" arbeiten alle betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen für Kinder (Krippen, Kindergärten, Horte) kindzentriert und somit am jeweiligen individuellen Entwicklungsstand orientiert. Alle Fördermaßnahmen werden an den Ressourcen der Kinder ausgerichtet und sollen so deren Defizite vermindern helfen - auch um einen guten Übergang in die Schule zu gewährleisten sowie eine gelingende Grundschulzeit zu ermöglichen. In all diesen Einrichtungen wird ein Mittagessen angeboten. Bei Defiziten, die mit einer Diagnose einhergehen, gibt es bereits ab dem möglichen Betreuungsbeginn in einer Krippengruppe, das Antragsverfahren zur Durchführung einer sogenannten Integrationsmaßnahme. Der Antrag wird durch die Eltern beim Sozialrathaus gestellt, das Stadtschulamt prüft die Voraussetzungen in der Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort). Mit dieser Maßnahme werden für das einzelne Kind zusätzliche Fachkraftstunden finanziert, um es spezifisch auf seine Bedarfe hin zu unterstützen und zu fördern. Zusätzlich zu diesen Qualitätsstandards gibt es in Griesheim zudem ein Kinder- und Familienzentrum, das für alle Familien im Stadtteil offene Angebote zur Unterstützung bereithält, wie z.B. aktuell einen Müttertreff, ein Familiencafé und eine Babyzeit. Weitere Beratungsbedarfe und -anlässe können dort festgestellt und aufgefangen werden. Für die Umsetzung des obg. Rechtsanspruchs auf Grundschulkindbetreuung wird ein Ausbau der nachmittäglichen Ganztagsangebote erfolgen. Das Thema Fachkräftegewinnung genießt in der Stadt eine hohe Priorität. Mit einer Koordinierungsstelle Fachkräftegewinnung und -bindung in der Kindertagesbetreuung, die seit Oktober 2021 im Stadtschulamt Frankfurt eingerichtet wurde, werden alle Träger in der Kindertagesbetreuung (städtische, konfessionelle und freie), berufliche Fachschulen für die Ausbildung von Erzieher:innen und andere relevante Akteur:innen bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften im Bereich der Kindertagesbetreuung in Frankfurt a.M. unterstützt. Darüber hinaus beschäftigt sich auch der Jugendhilfeausschuss mit dem Thema der Personalsituation in der Jugendhilfe. Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Menschenrecht auf Wohnen ist Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard, wie es in Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) verbrieft ist. Ein Zuwachs an Familien wird bei den verschiedenen Planungsprozessen grundsätzlich berücksichtigt. Die Versorgungsquote im Schulbezirk liegt zudem, wie bei der Antwort zu Frage 2 + 3 beschrieben, bei 71% und damit über dem stadtweiten Durchschnitt.

Verknüpfte Vorlagen