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Bebauungsplan für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet Karl-von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße: Für das Nachverdichtungsprojekt zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße wurden zwischenzeitlich Baugenehmigungen für eine Neubebauung mit Einfamilien-/Reihenhäusern erteilt. Den planungsrechtlichen Rahmen des Baugrundstücks stellen der Fluchtlinienplan Nr. 1850 sowie in Teilen die Erhaltungssatzung Nr. 18 dar. Darüber hinaus wurde das Einfügen des Bauvorhabens in die Eigenart der näheren Umgebung gemäß § 34 Baugesetzbuch beschieden. Das Bauvorhaben greift das Motiv der Umgebung, die im Wesentlichen von Siedlungshäusern und Zeilen aus der Nachkriegszeit geprägt ist, auf und setzt dies fort. Da das Gelände mit einer sich in die Umgebung einfügenden Bebauung auf anderer Rechtsgrundlage entwickelt werden kann, besteht kein Erfordernis für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Gelände zwischen dem Gewerbegebiet Karl-von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße: Im Bereich zwischen Karl-von-Drais- und Jean-Monnet-Straße bestehen kaum Optionen zur Erweiterung des Gewerbegebietes in der Fläche. Grüngürtelflächen gibt es in diesem Bereich nicht. Zur Jean-Monnet-Straße muss ein Abstand verbleiben, um Flächen für Lärmschutz, Böschungen, Bauverbotszone usw. freizuhalten. Diese Flächensicherung erfolgt mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 371 - Nordzubringer südlich Hügelstraße. Den planungsrechtlichen Rahmen für die Gewerbeflächen zwischen Karl-von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße bilden in Teilen der Bebauungsplan Nr. 112, der Fluchtlinienplan Nr. 1850 sowie darüber hinaus § 34 Baugesetzbuch. Über konkrete Erweiterungswünsche von ortsansässigen Gewerbebetrieben kann im Einzelfall auf Basis dieser planungsrechtlichen Grundlagen beraten werden. Ein Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplans besteht auch für diesen Bereich aus Sicht des Magistrats nicht.