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Auskömmliche Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe in Frankfurt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Hinsichtlich des Zuwendungsbudgets erfolgte 2016 und zuletzt 2023/2024 eine Kompensation finanzieller Mehrbedarfe aus Personalkostensteigerungen sowie 2021 eine Zahlung zum Ausgleich von Sachaufwandssteigerungen. Die in dem Zeitraum seit 2016 bei den freien Trägern der Jugendhilfe entstandenen Mehrkosten infolge von Tarifabschlüssen und allgemeinen Kostensteigerungen konnten hierdurch nicht kompensiert werden. Der Jugendhilfeausschuss hat sich daher mit der Fragestellung einer auskömmlichen Finanzierung aller zuschussgeförderten Jugendhilfeangebote befasst. Nach Schaffung einer transparenten Ausgangslage und Ermittlung des konkreten Finanzierungsbedarfs hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 13.05.2024 eine entsprechende Beschlussvorlage an die Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2024 hinsichtlich einer auskömmlichen Finanzierung für das Jahr 2024 und einer Dynamisierung der Zuschüsse ab 2025 für den Förderbereich gefasst. Diese sieht ab dem Haushalt 2024 ff. eine dauerhafte Anhebung des Jugendhilfebudgets um 5.298.488 € auf 48.103.102 € vor. Auf dieser Basis ist beabsichtigt, ab dem Haushaltsjahr 2025 eine kontinuierliche Dynamisierung des Jugendhilfebudgets um jährlich 3% anzuwenden. Dafür werden im Haushalt 2025 dauerhaft weitere 1.443.093 € bereitgestellt. Zur Berechnung der Dynamisierung dient jeweils das Haushaltssoll des Vorjahres als Basis. Der Vorlage und damit dem beschriebenen Verfahren haben die Stadtverordneten in ihrer Sitzung vom 11.07.2024 zugestimmt. Nach Bereitstellung der entsprechenden Mittel durch die Stadtverordnetenversammlung wird der Jugendhilfeausschuss im Rahmen seiner Budgetverantwortung die Verteilung an die freien Träger der Jugendhilfe vornehmen, um damit die auskömmliche Finanzierung des Förderbereiches sicherzustellen.

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