Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt a.M. sind, soweit erforderlich, Straßennamen durch entsprechende Zusatzschilder zu erläutern. Bei Straßen, die nach Personen und Familien benannt sind, werden grundsätzlich Zusatzschilder angebracht. Der Magistrat hat eine Prüfung der Zusatzschilder an den nach Personen benannten Straßen im Ortsbezirk 10 durchgeführt. Hierbei stellte sich heraus, dass 111 Zusatzschilder erneuerungsbedürftig sind bzw. fehlen. Diese Zusatzschilder können sukzessive ergänzt werden.