Zusätzlicher Zebrastreifen für die Kreuzung Waldschmidtstraße/Rhönstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST
1462
Betreff: Zusätzlicher
Zebrastreifen für die Kreuzung Waldschmidtstraße/Rhönstraße Nach den Richtlinien für die
Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) können
Fußgängerüberwege (FGÜ) nur unter bestimmten verkehrlichen Voraussetzungen
eingerichtet werden. Unter anderem müssen vorgegebene Verkehrsstärken
vorliegen. Die Fußgängerverkehrsstärken beziehen sich auf die Spitzenstunden
des Fußgänger-Querverkehrs an einem Werktag mit durchschnittlichem Verkehr.
Eine aktuelle Verkehrszählung im Bereich der Waldschmidtstraße/ Rhönstraße hat
ergeben, dass nicht genug zu Fuß Gehende den genannten Bereich queren. Die
Einrichtung eines FGÜ ist daher nicht erforderlich. Außerhalb des für FGÜ möglichen/ empfohlenen
Einsatzbereiches können diese nur in begründeten Ausnahmefällen angeordnet
werden. Dies ist im angesprochenen Bereich nicht der Fall. Der Anregung kann daher nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.11.2017, OM 2467
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.03.2018, ST 482