Zusätzlicher Zebrastreifen für die Kreuzung Waldschmidtstraße/Rhönstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1462
Betreff: Zusätzlicher Zebrastreifen für die Kreuzung Waldschmidtstraße/Rhönstraße Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) können Fußgängerüberwege (FGÜ) nur unter bestimmten verkehrlichen Voraussetzungen eingerichtet werden. Unter anderem müssen vorgegebene Verkehrsstärken vorliegen. Die Fußgängerverkehrsstärken beziehen sich auf die Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs an einem Werktag mit durchschnittlichem Verkehr. Eine aktuelle Verkehrszählung im Bereich der Waldschmidtstraße/ Rhönstraße hat ergeben, dass nicht genug zu Fuß Gehende den genannten Bereich queren. Die Einrichtung eines FGÜ ist daher nicht erforderlich. Außerhalb des für FGÜ möglichen/ empfohlenen Einsatzbereiches können diese nur in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden. Dies ist im angesprochenen Bereich nicht der Fall. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.