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Signallampe auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrsunfälle wie zum Beispiel Auffahrunfälle, die das Errichten eines Gelb-Blinkers rechtfertigen würden, sind schlichtweg nicht feststellbar. In diesem Bereich kommt es sporadisch zu Spurwechsel-Unfällen, die nicht durch einen vorgeschalteten Gelb-Blinker verhindert würden. Insgesamt weist die Kreuzung Gerbermühlstraße / Zum Laurenburger Hof in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte keinerlei Merkmale einer Unfallhäufungsstelle auf. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.