Signallampe auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsunfälle wie zum Beispiel Auffahrunfälle, die das Errichten eines Gelb-Blinkers rechtfertigen würden, sind schlichtweg nicht feststellbar. In diesem Bereich kommt es sporadisch zu Spurwechsel-Unfällen, die nicht durch einen vorgeschalteten Gelb-Blinker verhindert würden. Insgesamt weist die Kreuzung Gerbermühlstraße / Zum Laurenburger Hof in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte keinerlei Merkmale einer Unfallhäufungsstelle auf. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.