Parkplätze beim Kleingärtnerverein Riederwald 1913 e. V. - Abteilung Teufelsbruch in der Birsteiner Straße in öffentlichen Parkraum umwidmen
Stellungnahme des Magistrats
Der in der Anfrage des Ortsbeirats 11 angesprochene Parkplatz ist seit 2016 formal Bestandteil des Pachtvertrages über die angrenzende Kleingartenanlage. Da im Bereich des Wohngebiets nur wenige öffentliche Parkplätze vorhanden sind, ist der Kleingartenverein auf die Nutzung der Fläche als Parkplatz für seine Mitglieder angewiesen. Eine öffentliche Nutzung wird sich im Hinblick auf die tatsächliche Umsetzbarkeit nicht realisieren lassen: Die Nutzerfrequenz von Kleingartenanlagen steht in starker Abhängigkeit zu den Wetterverhältnissen, sodass sich nicht mit einer für eine Parkregelung notwendigen Sicherheit vorhersagen lässt, wann der Parkraum für die Vereinsmitglieder zur Verfügung stehen muss. Im Übrigen ist der Verein für die Fläche verkehrssicherungspflichtig und müsste im Falle einer Öffnung der Fläche für die Allgemeinheit die Haftung für den Zustand der Fläche gegenüber dem nicht definierten Benutzerkreis übernehmen. Der Magistrat geht daher davon aus, dass dieser Privatparkplatz nicht für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung steht. Er wird jedoch auf den Verein zugehen und anregen, dass zumindest Vereinsmitglieder, die in den angrenzenden Wohngebieten leben, ihren PKW über Nacht auf der Fläche abstellen können, um den Parkdruck bis zu einer stadtweiten Einführung von Anwohnerparkregelungen zu verringern.