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Baumfäll- und Rodungsarbeiten in den Bereichen Im Geeren, Am Gabelacker und einem Seitenast des Berkersheimer Weges ab Nr. 163

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.10.2016, ST 1459 Betreff: Baumfäll- und Rodungsarbeiten in den Bereichen Im Geeren, Am Gabelacker und einem Seitenast des Berkersheimer Weges ab Nr. 163 Die Rodungen wurden auf den Flächen einer Baumschule am 23.August 2016 durchgeführt. Auf ca. 7.000 qm Fläche wurden maschinell überwiegend Brombeeren beseitigt. Die Baumschule wird aufgegeben. Die Flächen sind von privat gepachtet und gemäß Pachtvertrag im ursprünglichen Zustand zurückzugeben, d. h. die Baumschulware ist zu beseitigen. Die Beseitigung von Gebüsch, auch Brombeerverbuschung, vor dem 01. Oktober aufgrund der Vorschriften des § 39 BNatSchG, ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde zulässig. Diese Ausnahme wurde allerdings nicht beantragt und es liegt demzufolge auch keine Genehmigung vor. Daher wurden die Arbeiten durch die Untere Naturschutzbehörde unverzüglich gestoppt. In Bezug auf die Bäume wurde festgestellt, dass es sich, aufgrund der seit ca. 6 Jahren ruhenden Bewirtschaftung, mittlerweile um Wald im Sinne des Forstgesetzes handelt. Für die Rodung der Bäume ist daher eine forstrechtliche Genehmigung erforderlich, sowie eine flächengleiche Aufforstung im Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Die forstrechtliche Genehmigung wurde bisher nicht beantragt. Aufgrund fehlender Genehmigungen ist die Rodung als illegal einzustufen. Das Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, prüft derzeit den Sachverhalt und wird ggfs. ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.09.2016, V 131