Baumfäll- und Rodungsarbeiten in den Bereichen Im Geeren, Am Gabelacker und einem Seitenast des Berkersheimer Weges ab Nr. 163
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.10.2016, ST
1459
Betreff: Baumfäll- und
Rodungsarbeiten in den Bereichen Im Geeren, Am Gabelacker und einem Seitenast
des Berkersheimer Weges ab Nr. 163 Die Rodungen wurden auf den
Flächen einer Baumschule am 23.August 2016 durchgeführt. Auf ca. 7.000 qm
Fläche wurden maschinell überwiegend Brombeeren beseitigt. Die Baumschule wird aufgegeben. Die Flächen sind von
privat gepachtet und gemäß Pachtvertrag im ursprünglichen Zustand
zurückzugeben, d. h. die Baumschulware ist zu beseitigen. Die Beseitigung von Gebüsch, auch
Brombeerverbuschung, vor dem 01. Oktober aufgrund der Vorschriften des § 39
BNatSchG, ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde
zulässig. Diese Ausnahme wurde allerdings nicht beantragt und es liegt
demzufolge auch keine Genehmigung vor. Daher wurden die Arbeiten durch die
Untere Naturschutzbehörde unverzüglich gestoppt. In Bezug auf die Bäume wurde festgestellt, dass es
sich, aufgrund der seit ca. 6 Jahren ruhenden Bewirtschaftung, mittlerweile um
Wald im Sinne des Forstgesetzes handelt. Für die Rodung der Bäume ist daher
eine forstrechtliche Genehmigung erforderlich, sowie eine flächengleiche
Aufforstung im Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Die forstrechtliche
Genehmigung wurde bisher nicht beantragt. Aufgrund fehlender Genehmigungen ist die Rodung als
illegal einzustufen. Das Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, prüft derzeit
den Sachverhalt und wird ggfs. ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 01.09.2016, V 131