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Wohnungsleerstände in der Innenstadt: Was tut der Magistrat damit dieser Skandal in Zeiten von Wohnungsnot und Obdachlosigkeit beendet wird

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

  1. und 2.) Der Magistrat erhebt keine Daten über ungenutzte Wohnungen. Eine Bezifferung der auf den angesprochenen Liegenschaften leerstehenden Wohnungen kann daher nicht erfolgen. Ebenso wenig sind dem Magistrat die Gründe für das Leerstehenlassen bekannt. 3., 4. und 5.) Derzeit haben die Städte und Gemeinden keine rechtliche Interventionsmöglichkeit gegen das Leerstehenlassen von Wohnräumen.
  2. Wie bereits unter 1. und 2. beschrieben, besteht ohne eine gesetzliche Aufgabe zur Intervention bei Leerständen keine rechtliche Grundlage für die Ermittlung oder Verwendung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit leerstehenden Wohnungen.
  3. Auch der Magistrat sieht leerstehende Wohnungen mit Sorge und hat sich deswegen im Laufe der Jahre mehrmals gegenüber dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz dafür eingesetzt, ein neues Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zu initiieren, das der Stadt eine Interventionsmöglichkeit gegen das Leerstehenlassen von Wohnungen gibt. Auch in seinen Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen einer Fraktion des Hessischen Landtags hat der Magistrat die Bedeutung eines solchen Gesetzes für Frankfurt dargelegt. Anders als in mehreren anderen Bundesländern wurde jedoch vom Hessischen Landtag ein Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum bislang nicht beschlossen.