Sicherheit der Fahrgäste bei der VGF (U-Bahn-Linie U 5)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST
1456
Betreff: Sicherheit der
Fahrgäste bei der VGF (U-Bahn-Linie U 5) 1. Wie kann dies geschehen? Auf der Linie U5, auf der sich der beschriebene
Vorfall ereignete, fahren derzeit die Fahrzeuge des Typs Ptb. Diese
Fahrzeuge sind in den Jahren 1972 - 1978 angeschafft worden. Stand der
Technik zu dieser Zeit waren Falttüren der Firma Düwag. Grundlage für die Konstruktion und Prüfung dieser
Türen ist die Schrift 6.22.1 - "Anforderungen an Überwachungen von
fremdkraftbetätigten Türen ...".vom Verband öffentlicher Verkehrsunternehmen
(VÖV). Die Prüfung dieser
Türen bei der VGF verläuft bis heute jährlich nach dieser Schrift. Die Prüfung
wird mittels Prüfkörper 30mm * 60mm durchgeführt. Diesen muss die Tür erkennen
und reversieren. Die Überwachung der Türkante muss bei dem hier verbauten
System kurz vor Schließen der Tür ausgeschaltet werden, da ansonsten eine
Berührung der beiden Türflügelkanten zum ungewollten Öffnen der Türen führen
würde. Die hier beschriebene Krücke wird
einen Durchmesser kleiner 30mm gehabt haben. Daher konnte die Türüberwachung
diese nicht erkennen. Eine weitere Möglichkeit für das Eintreten des
beschriebenen Vorfalls ist, dass der Fahrgast die Krücke in den unteren Bereich
der Tür geschoben hat, da er von einem tiefliegenden Bahnsteig eingestiegen ist
(Marbachweg). Die letzten 5 cm der Türkante können nicht überwacht werden, da
dort der Verschluss des Türprofils liegt. Dies entspricht aber auch den
Vorgaben der VÖV 6.22.1. Eine Änderung dieser Situation wird es erst geben
durch Einsatz der neuen Fahrzeugtypen U5 auf der Linie U5 nach Umbau aller
Haltestellen. Diese Fahrzeugtypen haben eine andere technische
Lösung, die die mittlerweile erkannte Problematik "Stock" berücksichtigt und
Fremdkörper bis zu 5 mm erkennt. Durch den dann hochgebauten Bahnsteig würde
sich eine Gehhilfe auch vermutlich im mittleren Bereich der Tür befinden und
nicht in dem auch weiterhin nicht überwachbaren Ende der Türkante. Ein Umbau der Altfahrzeuge ist nicht möglich, da
dann die Typzulassung erlöschen würde und eine komplette neue Typzulassung mit
noch weitreichenderen techn. Änderungen notwendig würde. 2. Was war mit der Türsicherheit nicht in
Ordnung Die Türen des Wagens wurden wie
geplant überprüft. Es waren keine Auffälligkeiten festzustellen. Daher war die
Sicherheit der Türen in den oben beschriebenen Grenzen gegeben. 3. Hätte der U-Bahn-Fahrer
nicht über die Außenspiegel diesen Vorfall bemerken müssen? Die Straßenbahn- Bau- und Betriebsordnung (BOStrab)
§ 54 Abs. 1 sagt zur Abfahrt des Zuges: "Personenzüge dürfen nur abfahren, wenn durch
Augenschein oder durch technische Einrichtungen festgestellt ist, dass die
Türen für den Fahrgastwechsel geschlossen sind." In Frankfurt/M ist seit Jahrzehnten die Variante
"Technische Einrichtungen" realisiert. Diese Türüberwachung erfolgt beim Typ Ptb mittels
Druckleiste, mittels Lichtschranke und durch Endschalter in den
Klapptrittstufen. Die Abfahrt ist nur möglich. wenn der Fahrer die Meldung des
Türüberwachungssystems angezeigt bekommt, dass alle Türen geschlossen sind und
die Türfreigabe erfolgreich zurückgenommen ist. Der Fahrer bekommt die Anzeige,
dass er abfahren kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 14.05.2013, V 737