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Sicherheit der Fahrgäste bei der VGF (U-Bahn-Linie U 5)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1456 Betreff: Sicherheit der Fahrgäste bei der VGF (U-Bahn-Linie U 5) 1. Wie kann dies geschehen? Auf der Linie U5, auf der sich der beschriebene Vorfall ereignete, fahren derzeit die Fahrzeuge des Typs Ptb. Diese Fahrzeuge sind in den Jahren 1972 - 1978 angeschafft worden. Stand der Technik zu dieser Zeit waren Falttüren der Firma Düwag. Grundlage für die Konstruktion und Prüfung dieser Türen ist die Schrift 6.22.1 - "Anforderungen an Überwachungen von fremdkraftbetätigten Türen ...".vom Verband öffentlicher Verkehrsunternehmen (VÖV). Die Prüfung dieser Türen bei der VGF verläuft bis heute jährlich nach dieser Schrift. Die Prüfung wird mittels Prüfkörper 30mm * 60mm durchgeführt. Diesen muss die Tür erkennen und reversieren. Die Überwachung der Türkante muss bei dem hier verbauten System kurz vor Schließen der Tür ausgeschaltet werden, da ansonsten eine Berührung der beiden Türflügelkanten zum ungewollten Öffnen der Türen führen würde. Die hier beschriebene Krücke wird einen Durchmesser kleiner 30mm gehabt haben. Daher konnte die Türüberwachung diese nicht erkennen. Eine weitere Möglichkeit für das Eintreten des beschriebenen Vorfalls ist, dass der Fahrgast die Krücke in den unteren Bereich der Tür geschoben hat, da er von einem tiefliegenden Bahnsteig eingestiegen ist (Marbachweg). Die letzten 5 cm der Türkante können nicht überwacht werden, da dort der Verschluss des Türprofils liegt. Dies entspricht aber auch den Vorgaben der VÖV 6.22.1. Eine Änderung dieser Situation wird es erst geben durch Einsatz der neuen Fahrzeugtypen U5 auf der Linie U5 nach Umbau aller Haltestellen. Diese Fahrzeugtypen haben eine andere technische Lösung, die die mittlerweile erkannte Problematik "Stock" berücksichtigt und Fremdkörper bis zu 5 mm erkennt. Durch den dann hochgebauten Bahnsteig würde sich eine Gehhilfe auch vermutlich im mittleren Bereich der Tür befinden und nicht in dem auch weiterhin nicht überwachbaren Ende der Türkante. Ein Umbau der Altfahrzeuge ist nicht möglich, da dann die Typzulassung erlöschen würde und eine komplette neue Typzulassung mit noch weitreichenderen techn. Änderungen notwendig würde. 2. Was war mit der Türsicherheit nicht in Ordnung Die Türen des Wagens wurden wie geplant überprüft. Es waren keine Auffälligkeiten festzustellen. Daher war die Sicherheit der Türen in den oben beschriebenen Grenzen gegeben. 3. Hätte der U-Bahn-Fahrer nicht über die Außenspiegel diesen Vorfall bemerken müssen? Die Straßenbahn- Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) § 54 Abs. 1 sagt zur Abfahrt des Zuges: "Personenzüge dürfen nur abfahren, wenn durch Augenschein oder durch technische Einrichtungen festgestellt ist, dass die Türen für den Fahrgastwechsel geschlossen sind." In Frankfurt/M ist seit Jahrzehnten die Variante "Technische Einrichtungen" realisiert. Diese Türüberwachung erfolgt beim Typ Ptb mittels Druckleiste, mittels Lichtschranke und durch Endschalter in den Klapptrittstufen. Die Abfahrt ist nur möglich. wenn der Fahrer die Meldung des Türüberwachungssystems angezeigt bekommt, dass alle Türen geschlossen sind und die Türfreigabe erfolgreich zurückgenommen ist. Der Fahrer bekommt die Anzeige, dass er abfahren kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.05.2013, V 737

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