Fahrradständer auf der Holbeinstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1456
Betreff: Fahrradständer auf der Holbeinstraße Das Aufstellen von Fahrradbügeln im Bereich des begrünten Mittelstreifens der Holbeinstraße ist nicht möglich. Aufgrund der örtlichen Platzverhältnisse würden Fahrradbügel den Fußgängerlauf behindern bzw. einengen. Zudem stehen im öffentlich zugänglichen Bereich der Carl-Schurz-Schule eine große Anzahl Fahrradbügel zur Verfügung. Alternativ zu den vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Standorten werden versuchsweise jeweils zwei Fahrradbügel auf den Sperrflächen im Bereich Holbeinstraße/Nordheimstraße und Holbeinstraße/Thorwaldsenstraße eingebaut. Die Arbeiten werden bis Ende des IV. Quartals 2012 ausgeführt. Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 714