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Verkehrsspiegel in dem kleinen Gässchen zwischen Bonameser Haingasse und der Homburger Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Der vom Ortsbeirat genannte Abschnitt ist mit dem Verkehrszeichen 239 ("Sonderweg für Fußgänger) beschildert. Die Nutzung ist also ausschließlich dem Fußverkehr vorbehalten. Verkehrsspiegel hingegen sind ausschließlich für Kraftfahrzeuge ausgelegt.

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