Mehr Verkehrssicherheit in der Pfortenstraße ab Hausnummer 32 bis 38
Stellungnahme des Magistrats
Entlang der Pfortenstraße besteht für Kraftfahrzeuge vermehrt die Möglichkeit, in den freien Bereichen der Hauszufahrten dem Gegenverkehr auszuweichen. Unter normaler Rücksichtnahme wird der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt. Daher sieht der Magistrat von der Installation von Stahlabweisern und Bordsteinaufsätzen auf dem Gehweg vor der Pfortenstraße 32 bis 38 ab. Die Bordsteinausätze stellen zudem eine Stolpergefahr für Fußgänger:innen dar. Poller kommen in diesem Bereich nicht in Betracht, da so die vorgeschriebene Mindestgehwegbreite nicht mehr eingehalten werden kann. Als Alternative wird der Magistrat prüfen, ob die derzeitige Halteverbots-Regelung auf ein absolutes Halteverbot umgestellt werden kann.