Höchster Finanzamt
Stellungnahme des Magistrats
Die Informationen treffen zu. Begründet wird dieser Schritt wie folgt: Die Hessische Steuerverwaltung reformiert mit zahlreichen Maßnahmen ihre Strukturen, um sich zukunftsfest aufzustellen. Der konsequente bedarfsgerechte Fachkräftenachschub stellt, wie auch die deutliche Verbreiterung der beruflichen Zugangsmöglichkeiten zur Steuerverwaltung und die daraus resultierende fachlich breitere Grundaufstellung, einen weiteren zentralen Baustein für die Zukunftssicherung dar. Eines der Kernanliegen der Strukturmaßnahmen ist die Bündelung von Arbeitsbereichen und die damit einhergehende Möglichkeit der noch stärkeren fachlichen Spezialisierung. Die Verlagerung von in der Verwaltungsstelle Höchst des Finanzamts Frankfurt am Main V / Höchst angesiedelten Arbeitsbereichen u.a. in das Behördenzentrum stellt eine dieser Maßnahmen dar. Dadurch entstehen in den Zielfinanzämtern größere Arbeitsbereiche, die innerhalb des Arbeitsbereichs eine stärkere fachliche Spezialisierung ermöglichen. Komplettiert wird dieses Vorgehen mit einer Fusion der bestehenden fünf Frankfurter Finanzämter. Auch die bestehenden Finanzämter, beispielsweise in Offenbach und Wiesbaden, werden fusioniert, so dass in jeder Stadt ein (starkes) Finanzamt entsteht. Laut Hessischem Finanzministerium konnte Corona-bedingt erst im Juni dieses Jahres mit der Arbeit am Umsetzungskonzept für die Maßnahme begonnen werden. In dem Umsetzungskonzept wird es unter anderem auch um die Frage der Nachnutzung der landeseigenen Liegenschaft gehen. Der Magistrat hat bisher keine eigenen Überlegungen zu einer Nutzung dieser Immobilie durch die Stadt Frankfurt am Main angestellt. Die Hessische Steuerverwaltung hat auf Nachfrage erläutert, dass sie einen hohen Stellenwert auf einen freundlichen, kompetenten und qualitativ hochwertigen Bürgerservice legt. Die in allen hessischen Finanzämtern und auch im Behördenzentrum in Frankfurt eingerichteten Finanz-Servicestellen sowie die Telefon-Finanz-Servicestellen und die Servicehotline für allgemeine Fragen stehen den Bürgerinnen und Bürger rund um alle Fragen zum Thema Steuern zur Verfügung. Gleiches gelte für den digitalen Service unter www.finanzamt.hessen.de. Die Steuerverwaltung könne allen Bürgerservice über die dargestellten Kanäle vollumfassend anbieten. Die Einrichtung eines weiteren Servicepunktes für eine Übergangszeit in Höchst sei vor diesem Hintergrund entbehrlich.